Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 213

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Diese Nichtanerkennung der Qualifikation der Hebammen widerspricht dem Gleich­heitsgrundsatz und der EU-Richtlinie 80/155/EWG (siehe "Recht der Medizin", Aus­gabe 03, Juni 2007).

Es ist daher eine weitere Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes notwendig, damit Hebammenuntersuchungen im Mutter-Kind-Pass anerkannt werden und die Schwangeren keine finanziellen Einbußen beim Kinderbetreuungsgeld in Kauf nehmen müssen, wenn sie diese in Anspruch nehmen.

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19.32.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend Psychologengesetz 2013 in 2572 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen, der die Änderung der §§ 22, 31, 46 und 48 zum Inhalt hat.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel  unter Berücksichtigung des Abänderungs­antrages der Abgeordneten Dr. Oberhauser, Dr. Rasinger, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen  und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung.  Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der Arbeits- und Organisationspsychologie in das Psychologengesetz.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden, in 2398 der Beilagen.

 


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