Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein vor.
Ich werde daher zunächst über die vom Abänderungsantrag und vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir gelangen zur getrennten Abstimmung über Art. 1 Z 16 bis 19 und 31 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 2 Z 1 eingebracht.
Wer hiefür stimmt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: die dem Ausschussbericht 2554 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 315.)
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2445 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (2555 d.B.)
11. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 2307/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend rasche Umsetzung der Gesundheitsberufe-Registrierung durch die überbetriebliche Interessenvertretung der zuständigen Berufsverbände im Gesundheitsbereich (2556 d.B.)
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