Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 248

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men zum Schutz aller Kinder und Jugendlichen vor Tabakkonsum zu erarbeiten. Die nächste Regierung ist mit Sicherheit angehalten, genau das umzusetzen und genau darauf zu schauen. Wir sind in der EU Schlusslicht, was die Prävention anbelangt, was Tabakpräventionsstrategien anbelangt, und da braucht es eine klare Umsetzung.

Diese Umsetzung anzustreben gilt es auch betreffend wirksame Maßnahmen zum Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, wie auch zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften. Die Gratisabgabe von Kondomen an Jugendliche bis 18 Jahren in Apotheken ist eine klare grüne Forderung. Es geht einerseits um die Aufklärung – natürlich! –, aber andererseits geht es vor allem um den niederschwelligen Zugang zu Verhütungsmitteln.

In Österreich kommt es laut Aids-Hilfe täglich zu einer bis zwei Neuinfektionen mit dem HI-Virus, und seit Beginn der Aufzeichnungen bis Ende November 2012 sind bereits 2 000 Menschen am HI-Virus, also an AIDS, gestorben. Dazu kommen noch die ungewollten Schwangerschaften, gerade von Teenagern: In Österreich gibt es zwölf Schwangerschaften pro 1 000 Teenagern; in der Schweiz zum Beispiel sind es fünf und in den Niederlanden vier ungewollte Schwangerschaften von Teenagern.

Das heißt, all das ist zu bedenken, ist zu behandeln, ist zu diskutieren. Wir wissen, dass das Kondom vor Ansteckung schützt, was aber natürlich auch bedeutet, dass Sex ohne Risiko passieren kann.

In 19 EU-Staaten gibt es Verhütungsmittel gratis, sozusagen – unter Anführungs­zeichen – „auf Krankenschein“. Das gibt es in Österreich nicht – leider noch immer nicht –, obwohl natürlich Präventionsmaßnahmen wie Mammografie oder Prostata­unter­suchungen bezahlt werden. Das heißt, hier wäre also auf jeden Fall auf der Tagesordnung, zu schauen, wie es mit weiteren Verhütungsmitteln ausschaut, und auch, wie das finanziert wird.

Schade, dass die Chance nicht wahrgenommen wurde, Kondome an Jugendliche auch in Apotheken tatsächlich frei abzugeben. Der Antrag, der jetzt eingebracht wurde, ist leider nur ein erster Schritt. (Beifall bei den Grünen.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


21.26.11

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Noch einmal ganz kurz zum Antrag betreffend Thalidomid- beziehungsweise Contergangeschädigte.

Es ist richtig, wir haben schon öfter, schon mehrmals darüber gesprochen. – Herr Kollege Markowitz, lassen wir jetzt einmal beiseite, wer hier die ersten Anträge geschrieben hat, Tatsache ist, dass Contergan in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 1957 zugelassen worden ist; ein Jahr später unter dem Namen Softenon dann in Österreich. Dennoch war es so, dass sich in Österreich jetzt alle Geburtenjahrgänge ab dem Jahr 1956 melden konnten. Das heißt, bei diesen Geburtenjahrgängen 1956 bis 1958 können diese Missbildungen in Wahrheit gar nicht durch ein in Österreich zugelassenes Medikament verursacht worden sein.

Die Frage ist eine andere, nämlich: Wenn wir hier einer Personengruppe, die zufälligerweise eine Schädigung aufgrund eines zugelassenen Medikamentes hat, eine Rente oder eine Entschädigung gewähren, stellt sich für mich schon die Frage, warum wir eine Gruppe von Personen außen vor lassen, nämlich jene, die durch Thalidomid zwar geschädigt wurden, aber vielleicht im Zuge von Medikamententestungen und


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