Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 253

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In diesem Sinne gibt es auch eine Ausschussfeststellung. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bewusst eingesetzte Falschkennzeichnung mit diesem Gesetz bekämpft werden soll.

Es ist heute auch schon der Lebensmittelsicherheitsbericht 2012 angesprochen wor­den, deshalb möchte ich hier ausdrücklich festhalten – ich habe schon kurz hinein­schauen können –, dass gerade bei den Direktvermarkterinnen und Direktvermarktern bei den bäuerlichen Betrieben die wenigsten Kennzeichnungsfehler gefunden werden konnten. Aber man ist natürlich nie davor gefeit, dass etwas passiert, und in diesem Sinne bin ich froh, dass diese Kleinstbetriebe dementsprechend geschützt sind, dass sie eben mit diesem Gesetz vor Strafen geschützt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


21.42.16

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Der letzte Fleischskandal hat natürlich zutage gebracht, dass nicht immer nur Fehler passieren, sondern dass hier wirklich massiver Vorsatz vorgeherrscht hat. Nicht nur irgendwo in Europa, sondern leider Gottes auch hier bei uns in Österreich gab es eine Wurstfabrik, nämlich in Kärnten, die vorsätzlich eine falsch dekla­rierte Wurst in Umlauf gebracht hat, nicht aufgeschrieben hat, dass sie auch Pferdefleisch verarbeitet, das sozusagen in einem – unter Anführungszeichen – „Geheimlager“ gelagert hat. Da haben sich schon Abgründe aufgetan. Natürlich waren auch andere Großbetriebe davon betroffen, und offensichtlich muss es einen Wett­bewerbsvorteil gegeben haben, wenn man Pferdefleisch verarbeitet und es nicht kenn­zeichnet. In Österreich wäre das wahrscheinlich gar nicht das ganz große Problem geworden, aber ich weiß, dass es natürlich in anderen Staaten nicht üblich ist, Pferde zu verzehren.

Ein bisschen ein Problem habe ich mit dem „Vorsatz“. – Wer kann denn nachweisen, was Vorsatz ist? Natürlich, wenn eine Firma über Jahre falsch kennzeichnet, dann wird man gar nicht mehr darüber nachdenken müssen. Aber die Frage nach dem Vorsatz ist im Einzelfall schwierig zu beurteilen. Dennoch werden wir dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich unsere Zustimmung geben, weil sie ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die zweite Regierungsvorlage betrifft das Rinderseuchengesetz. Da geht es darum, dass Österreich – wir haben es heute schon gehört – von drei Rinderkrankheiten amtlich anerkannt frei ist. Bisher wurden diese drei Krankheiten, nämlich die Bangseuche, die Leukose und die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis sowie die Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis damit bekämpft.

Auf Grundlage eines neuen Gesetzes, der Rindergesundheits-Überwachungs­verord­nung, die eben ab 2014 in Kraft treten soll, wird Österreich praktisch nur noch beob­achtet. Das jetzt gültige Gesetz wird abgeschafft.

Unser Meinung nach wäre es sinnvoller gewesen, wenn man das aneinander gekop­pelt hätte, wenn man zum einen die Abschaffung, die wir heute beschließen, mit dem In-Kraft-Treten der Überwachungsverordnung sozusagen zeitgleich gekoppelt hätte. Das wäre sicherlich sinnvoller gewesen. Dennoch werden wir auch diesem Gesetz unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

21.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


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