Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 315

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Wir haben 2010 die Smart Meter eingeführt – „wir“ ist falsch, die Grünen nicht!, SPÖ, ÖVP und FPÖ haben die Smart Meter eingeführt –, weitgehend ohne datenschutz­rechtliche Begleitbestimmungen. Und das ist schon ein schwerer Sündenfall gewesen, weil damit das Verhandlungsgewicht der Datenschützer – und das sage ich jetzt in Richtung FPÖ –, der Datenschutzpolitiker gegen null reduziert wurde, weil dieses Gesetz nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden kann.

Hätten wir damals datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen verhandelt, wären wir in einer starken Verhandlungsposition gewesen. Weil das damals nicht passiert ist und wir jetzt eine Zweidrittelmehrheit für die datenschutzrechtlichen Begleitbestimmungen suchen müssen, sind wir in einer schwierigen Verhandlungsposition. Das ist tatsächlich ein Problem.

Jetzt ist es so, dass wir grundsätzlich nicht gegen Smart Meter sind, aber uns die datenschutzrechtlichen Standards besonders wichtig sind. Wir hätten es uns jetzt leicht machen und sagen können, das entspricht nicht den grünen Vorstellungen, wir lehnen daher das Gesetz ab. Wir haben es uns aber nicht leicht gemacht, und meine Kollegin Christiane Brunner, die dieses Gesetz verhandelt hat, hat auch die datenschutz­rechtlichen Bestimmungen mitverhandelt. Ich möchte betonen: gemeinsam mit unserem Mitarbeiter Wolfgang Nickelfeld, der hier gemeinsam mit Christiane Brunner einiges erreicht hat. (Beifall bei den Grünen.)

Es stehen jetzt auch bei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen einige Verbes­serungen im Gesetz, allen voran die Opt-out-Möglichkeit, die verankert wird. Das heißt, der Endverbraucher kann nicht zum Smart Meter gezwungen werden, er kann herausoptieren aus dem Smart Meter.

Der zweite Punkt, der wichtig ist: Die Ablesung von Viertelstundenwerten ist nur mit einem Opt-in des Endverbrauchers möglich, und es ist sichergestellt, dass es einen Basistarif gibt, der von einer tageweisen Ablesung ausgeht. Auch dass die Fern­abschaltung nicht im Rahmen einer Massenabschaltung möglich ist, sondern ein Mahnverfahren braucht, ist ein Erfolg.

Ich verhehle aber als Datenschützer nicht, dass das nicht alles ist, was wir wollen, und dass die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen anders ausschauen würden, wenn wir sie alleine gestalten könnten, und ich bin auch dafür, hier durchaus die Schwächen zu benennen, weil die Debatte weitergehen muss.

Uns fehlt ein Zertifizierungsverfahren, das immer die höchsten datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards garantiert. Auch dass sich die Bundesregierung die Option offenlässt, über eine Verordnung die Opt-out-Möglichkeiten aus dem Smart Meter zu kontingentieren, ist für uns unerfreulich. Und auch dass aus Statistik- und Lenkungs­überlegungen weiter anonym eine Viertelstundenablesung möglich ist, ist aus daten­schutzrechtlicher Sicht unerfreulich.

Jetzt gibt es ein Verhandlungsergebnis, und, Sie kennen das wahrscheinlich alle in der Politik, es geht um die Frage: Ist das Glas halb voll, ist es halb leer? Das sind die Fragen, die sich die Politik immer stellen muss. Diese Frage hat sich der Grüne Klub auch gestellt, wir haben es gemeinsam diskutiert und sind zu folgendem Schluss ge­kommen: Es überwiegen die Verbesserungen und die Erfolge beim praktischen Atomstromimportverbot. Daher ist unsere Position, die grüne Fraktion wird dem Gesetz zustimmen. Aber ich persönlich werde abweichend abstimmen, ich werde dagegen stimmen, und zwar in Rücksprache mit meiner Fraktion, nicht gegen meine Fraktion, weil es uns ein Anliegen war, hier auch ein Zeichen zu setzen, dass damit die Daten­schutzdebatte nicht zu Ende ist, sondern dass in Wirklichkeit die Debatte über höhere Schutzstandards weitergehen muss.

 


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