Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 94

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nierung. Und andererseits haben gerade behinderte Menschen auch Mehraufwendun­gen zu tragen. Das kommt ja dann noch dazu.

Wenn dann über die Artikel-15a-Vereinbarung in einem Bundesland geregelt wird, dass die Leistungen zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes den Aufwand für die regelmäßig gegebenen Bedürfnisse zur Führung eines menschenwürdigen Le­bens umfassen, dann muss man das auch so handhaben. Abgesehen von dieser rechtsrhetorisch höchst komplizierten Lage geht es bei den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, von denen es zig gibt, vor allem darum, dass behinderten Men­schen eine entsprechende Unterstützung für ein menschenwürdiges Leben gewährt wird.

Es ist wichtig, dass diese ein selbstbestimmtes Leben führen können. Deswegen ist das auch notwendig. Wir werden diesem Antrag gerne unsere Zustimmung geben. (Bei­fall beim BZÖ.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Frau Abgeordnete Schenk zu Wort gemeldet. 3 Minuten. – Bitte.

 


13.27.08

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist das ein sinnvoller, wichti­ger und richtiger Antrag. Ich möchte mich den Worten von Antragseinbringer Karl Öl­linger anschließen und auch noch einmal zur Sprache bringen – oder das bekräftigen, was du gesagt hast –, dass es nicht sein kann, dass die Länder die Verträge einfach auslegen, wie sie wollen. Es gibt hier klare Vereinbarungen, es gibt eine Artikel-15a-Vereinbarung, in der geregelt ist, dass die Familienbeihilfe nicht als Einkommen zu werten ist. Und die Länder halten sich einfach nicht daran.

Es ist auch die Kritik zu bestärken, dass hier vor allem oder ausschließlich vonseiten der Regierungsfraktionen nichts gekommen ist. Es ist ja nicht das erste Mal, dass hier gemauert wird, wenn die Länder zaghaft in der Umsetzung sind – wenn es zum Bei­spiel um das Spekulationsverbot oder um ein einheitliches Jugendschutzgesetz geht. Ich habe es schon öfter erwähnt, da mauern die Länder, da gibt es keine Unterstützung und da gibt es aber leider auch keine Unterstützung von den Abgeordneten der Re­gierungsparteien. Das finde ich sehr schade. Sie hätten es hier schon in der Hand, etwas zu tun und hier auch einmal auf den Tisch zu hauen. Vor allem in diesem Punkt ist es ja unterschrieben, da gibt es ja gar keinen Spielraum. Das ist ja eine logische Konsequenz, dass diese Verträge eingehalten werden, die auch so unterschrieben wurden. (Beifall beim Team Stronach.)

Es wird sich also meiner Ansicht nach hier jetzt leider nichts mehr ändern. Das ist sehr schade, weil hier eine Personengruppe betroffen ist, die ja nicht zu den Privilegierten zählt und die hier einmal mehr mit Erschwerungen zu kämpfen hat. Das ist absolut nicht in Ordnung und nicht sozial.

Herr Minister und meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich würde Sie noch einmal ersuchen, darüber nachzudenken und diesem Antrag doch näherzu­treten, weil das eine Sache ist, die umgesetzt werden muss, die angegangen werden muss. Daher ist diesem Antrag des Abgeordneten Öllinger unbedingt Folge zu leis­ten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.29

13.29.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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