Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 106

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lung für das Unvereinbarkeitsgesetz erwähnt. Mir ist noch wichtig, vor allem für die Zuseherinnen und Zuseher auf ein paar Grundsätze einzugehen und ich möchte mit ei­nem Zitat beginnen.

Ich zitiere: „Wer öffentliche Aufgaben wahrnimmt, hat eine Vorbildfunktion, er verkör­pert die Sichtbarkeit eines guten politischen Verhaltens und steigert damit das Vertrau­en in Staat und Politik. Daher ist für politische Funktionsträgerinnen und Funktionsträ­ger ein strenger Maßstab nicht nur bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, sondern auch im allgemeinen Verhalten notwendig. Der Großteil der Menschen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, ist anständig und um gute Arbeit bemüht.“ – Zitat­ende. (Abg. Windholz: Von wem ist das Zitat?)

Dieses Zitat stammt aus dem Verhaltenskodex der Österreichischen Volkspartei (Abg. Scheibner: Ooh!) und trifft auf alle Politikerinnen und Politiker, hoffentlich auch hier im Hohen Haus, zu. (Beifall bei der ÖVP.)

Von diesem Ansatz her, Herr Kollege vom Team Stronach – weil Sie das Zitat nicht gekannt haben, aber Sie könnten es auch gerne in Ihrer Partei übernehmen –, von die­sem Ansatz her versteht sich auch diese gesamte Regelung betreffend Unvereinbar­keit, nämlich dass wir davon ausgehen, dass die Menschen hier im Parlament nicht nur eine ausschließlich berufliche Aufgabe haben, sondern dass das auch eine Berufung als Politiker ist und sie daher auch eine berufliche Grundlage haben sollen, die auch öf­fentlich darlegen.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat das Recht darauf zu wissen, wer sie vertritt und wie das Verhalten des Mandatars durch sein berufliches Leben geprägt sein kann. (Abg. Neubauer: Was ist mit der Einhaltung der Wahlversprechen?) Das ist, glaube ich, ein wichtiger Grundsatz, dass wir hier einen Weg zum gläsernen Abgeordneten gehen, der Anstand, Ehrlichkeit, Sauberkeit und Transparenz in den Vordergrund stellt. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Das ist das, was wir mit der Unvereinbarkeit heute hier beschließen.

Mein Vorredner hat auch gesagt, dass nun alle Tätigkeiten, die jeder Abgeordnete wahrnimmt, egal, ob sie ehrenamtlich oder ob sie bezahlt ausgeübt werden, auch nachvollziehbar sind und dargelegt werden.

Zusätzlich kommt dazu, dass diese Tätigkeiten auch in den Einkommenskategorien – wir haben fünf davon – ausgewiesen werden, damit jede Bürgerin oder jeder Bürger auch nachvollziehen kann, von wem ein Abgeordneter noch Geld bekommt und von wem er auch abhängig sein könnte.

Ich möchte daher noch einen Abänderungsantrag einbringen, der wichtig geworden ist, weil wir diesen Gesetzentwurf auch in eine Ausschussbegutachtung geschickt haben. Ich sage das deswegen, weil es einzelne Journalisten in manchen Zeitungen und Re­daktionen gegeben hat, die uns vorgeworfen haben, dass das Gesetz vom Zeitpunkt der Einbringung bis zur Beschlussfassung so lange gedauert hat. Der Grund war die Begutachtung, der Grund waren die Rückmeldungen, die wir bekommen haben. (Abg. Mag. Steinhauser: Das war die Schrecksekunde!)

Wir konnten damit einzelne Passagen noch besser darlegen, noch mehr klarstellen, damit es noch klarer für jeden Abgeordneten wird, was gemeldet und was nicht gemel­det werden muss. Vor allem kann es nicht mehr zu Doppelmeldungen kommen, so wie das bei der ursprünglichen Variante der Fall war.

Wir sind hier den Weg gegangen, den man bei der direkten Demokratie von uns ge­fordert hat und der uns jetzt eigentlich zum Vorwurf gemacht wird, weil es so lange gedauert hat. Also ich möchte da all diejenigen, die gerne immer mit dem erhobenen Zeigefinger da sind, daran erinnern: Schauen Sie sich beides an! Die Begutachtung


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