Zu den Fragen 23 und 24:
Es wurde vorab von der Bank intensiv geprüft, ob der BayernLB bestimmte Zustimmungsrechte bei der weiteren gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung der Bank zukommen. Die rechtlichen Optionen hängen von der Auslegung der jeweiligen Vereinbarungen, der weiteren Ausgestaltung der Bank und somit dem angestrebten Umstrukturierungskonzept ab.
Weder bei der Gründung einer Verwertungs- oder Abwicklungsgesellschaft noch beim Verkauf von Beteiligungen der Hypo Alpe-Adria-Bank International kommen der BayernLB als ehemaliger Eigentümerin darüber hinausgehende Rechte zu. Die weitere Gestaltung und die Handhabung möglicher Zustimmungsrechte obliegen allein den Organen der Bank, die auch im Interesse des Eigentümers handeln wird.
Im Bundesministerium für Finanzen sind für die Hypo Alpe-Adria seit der Notverstaatlichung keine Beratungskosten entstanden, da im Sinne der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ausschließlich auf ressortinternes Know-how zurückgegriffen wurde. Eine rechtliche Beratung ist durch die Finanzprokuratur erfolgt. Externe Berater, die in Einzelfällen, beispielsweise zur Prüfung von Sanierungskonzepten, beauftragt wurden, waren auf Grundlage der im Zuge von Stützungsmaßnahmen getroffenen Vereinbarungen von der jeweiligen Bank zu bezahlen. (Abg. Strache: Unter welchem Titel ist das abgerechnet worden, wenn es keine Beratungskosten waren? Unter welchem Titel?)
Unter meiner Amtsführung ist zudem auch festgestellt worden, dass das Geld der Landesbank Bayern, das die Bayern noch in der Hypo haben, Eigenkapitalqualität hat, und daher wurde aufgrund der gesetzlichen Grundlage gemäß dem Eigenkapitalersatz-Gesetz verboten, dass dieses Geld den Bayern zurückgezahlt wird. Die Bayern sehen das anders und haben Klage eingebracht, um festzustellen, welche Qualität dieses Kapital hat. Dieser Prozess ist anhängig, und zu anhängigen Verfahren möchte ich mich nicht detaillierter äußern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
15.49
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Erst kürzlich hatten wir, die Mitglieder der Präsidiale, in der Präsidialkonferenz eine ausführliche Debatte darüber, wie wir denn in Zukunft den Dialog zwischen Regierungsmitgliedern und den Abgeordneten dieses Hauses pflegen wollen. (Abg. Öllinger: Dialog war das jetzt keiner!)
Wir sind übereingekommen, dass von der früheren Vorgangsweise Abstand genommen wird und im Sinne des offenen Dialogs keine Polemik von der Regierungsbank geduldet wird. Das heißt aber auch, dass wir von Regierungsmitgliedern dieselbe Fairness, wie wir sie untereinander einfordern, gerade auch vonseiten der Vorsitzführung aus, erwarten.
Frau Bundesministerin, wir haben es bis jetzt geschafft, ohne Vorwürfe wie „Wahlkampfrhetorik“ und „Wahlkampfgeplänkel“ auszukommen (Rufe bei der ÖVP: Bitte?!), auch wenn die Wahlen bevorstehen, ich würde daher bitten, das auch beizubehalten. (Anhaltender Beifall bei SPÖ, FPÖ, Grünen, BZÖ und Team Stronach. – Bravorufe beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Eine anständige Präsidentin! – Abg. Ing. Westenthaler: Diese abgehobene Ministerin! Ungeheuerlich!)
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Klubobmann Kopf zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.51
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Steibl: Das geht zu weit!) Es ist richtig,
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