Wir werden dieser Vorlage aus den genannten Gründen auf jeden Fall nicht zustimmen, und ich werde mir die Freiheit herausnehmen, Sie dann, wenn es zu dieser Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gekommen ist, daran zu erinnern, dass es Ihnen rechtzeitig gesagt wurde.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
20.54
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.
20.55
Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In Artikel 14 (Änderung des SPG) lautet die Z 20 wie folgt:
„20. Dem § 94 wird folgender Abs. 36 angefügt:
„(36) § 14a samt Überschrift, § 38a, § 49c Abs. 4, § 53a Abs. 6, § 58b Abs. 2, § 58c Abs. 2, § 58d Abs. 2, § 60 Abs. 2, § 77 Abs. 2, § 85, die Überschrift zu § 86, § 88 Abs. 1 bis 4, § 89 Abs. 1, 2 und 4, § 90, § 91 Abs. 1, 1a und 2 samt Überschrift, § 91d Abs. 3 sowie die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu § 14a, § 86 und § 91 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig tritt § 89 Abs. 5 außer Kraft.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle schaffen wir neue Gerichtsstrukturen. Wie war es bisher? – Bisher gab es rund 100 Sonderbehörden, also einen sehr aufgeblähten Apparat, der nicht nur hohe Kosten verursachte, sondern auch die Dauer der Verfahren in die Länge zog.
Mit der Novelle, die wir heute beschließen, gibt es nunmehr neun Landesverwaltungsgerichte, ein Bundesfinanzgericht und ein Bundesverwaltungsgericht. Wesentlich aus meiner Sicht ist auch, es gibt nur mehr einen Verwaltungsinstanzenzug mit Ausnahme der Gemeinde, und jede erstinstanzliche Entscheidung kann beim zuständigen Verwaltungsgericht angefochten werden.
Diese Novelle bringt also schlanke Strukturen und eine höhere Effizienz, eine kürzere Verfahrensdauer und damit auch schneller Rechtssicherheit und mittelfristig deutliche Einsparungen im Verwaltungsbereich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
20.57
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen
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