Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 222

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Wir werden dieser Vorlage aus den genannten Gründen auf jeden Fall nicht zustim­men, und ich werde mir die Freiheit herausnehmen, Sie dann, wenn es zu dieser Auf­hebung durch den Verfassungsgerichtshof gekommen ist, daran zu erinnern, dass es Ihnen rechtzeitig gesagt wurde.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

20.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Fürntrath-Moretti. 3 Minuten sind eingestellt. – Bitte.

 


20.55.07

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 14 (Änderung des SPG) lautet die Z 20 wie folgt:

„20. Dem § 94 wird folgender Abs. 36 angefügt:

„(36) § 14a samt Überschrift, § 38a, § 49c Abs. 4, § 53a Abs. 6, § 58b Abs. 2, § 58c Abs. 2, § 58d Abs. 2, § 60 Abs. 2, § 77 Abs. 2, § 85, die Überschrift zu § 86, § 88 Abs. 1 bis 4, § 89 Abs. 1, 2 und 4, § 90, § 91 Abs. 1, 1a und 2 samt Überschrift, § 91d Abs. 3 sowie die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu § 14a, § 86 und § 91 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzei­tig tritt § 89 Abs. 5 außer Kraft.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle schaf­fen wir neue Gerichtsstrukturen. Wie war es bisher? – Bisher gab es rund 100 Sonder­behörden, also einen sehr aufgeblähten Apparat, der nicht nur hohe Kosten verur­sachte, sondern auch die Dauer der Verfahren in die Länge zog.

Mit der Novelle, die wir heute beschließen, gibt es nunmehr neun Landesverwaltungs­gerichte, ein Bundesfinanzgericht und ein Bundesverwaltungsgericht. Wesentlich aus meiner Sicht ist auch, es gibt nur mehr einen Verwaltungsinstanzenzug mit Ausnahme der Gemeinde, und jede erstinstanzliche Entscheidung kann beim zuständigen Verwal­tungsgericht angefochten werden.

Diese Novelle bringt also schlanke Strukturen und eine höhere Effizienz, eine kürzere Verfahrensdauer und damit auch schneller Rechtssicherheit und mittelfristig deutliche Einsparungen im Verwaltungsbereich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Kößl, Kolleginnen und Kollegen

 


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