Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 221

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setz 2010, das Sicherheitspolizeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staats­grenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Ver­sammlungsgesetz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wappengesetz und das Zi­vildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungs­gesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres) (2547 d.B.)

24. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Ent­wurf eines Bundesgesetzes, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremden­behördenneustrukturierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylge­setz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (2548 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun. Ich mache darauf aufmerk­sam, dass bislang nur wenige Redner bis zur Abstimmung gemeldet sind, und erteile Frau Kollegin Mag. Korun das Wort. – Bitte.

 


20.52.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Anpassungsnovelle zur Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn eine bestimmte Bestimmung nicht drinnen wäre, wäre das eine Formsache – diese eine Be­stimmung hat es aber in sich.

Wir haben das auch im Innenausschuss besprochen, und es hat, würde ich sagen, ein ziemliches Chaos gegeben, als ich die inhaltliche Frage gestellt habe, wozu diese Be­stimmung gut sein soll, weil wir der Meinung sind, dass das eine Bestimmung ist, die verfassungsrechtlich nicht halten wird.

Noch einmal zur Erinnerung: Wie auch im Innenausschuss besprochen, hat es vor Kur­zem – vor zirka zwei Jahren, glaube ich – ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gegeben, das eine Bestimmung des Fremdenpolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat, nämlich die automatische Koppelung der Ausweisung mit einem 18-monatigen Einreiseverbot. – Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, das ist unsach­lich, das ist zu pauschal und das kann nicht halten.

Aufgrund dessen musste diese Bestimmung abgeschafft und aus dem Fremdenpolizei­gesetz gestrichen werden. – Hier handelt es sich nun um Reste derselben Bestimmung im Asylgesetz, und es ist nicht nachvollziehbar, warum etwas, was sachlich nicht ge­rechtfertigt ist, überschießend ist, zu pauschal ist, für restliche Ausländer verfassungs­widrig sein soll, für Asylwerber und Asylwerberinnen aber in Ordnung sein soll. Des­halb verstehen wir nicht – auch wenn von der ÖVP ständig argumentiert wurde, das sei eine Übergangsbestimmung –, welche Übergangsbestimmung das sein soll, die unse­rer Meinung nach und höchstwahrscheinlich auch nach Meinung des Verfassungsge­richtshofs schlicht verfassungswidrig ist.

Diese Bestimmung wird wieder nicht halten, und SPÖ und ÖVP werden sich noch ein­mal blamieren mit dem Pfusch, den sie bei den Ausländergesetzen machen. Deshalb warnen wir Sie heute noch einmal und ein letztes Mal, bevor Sie diesen Gesetzes­pfusch hier beschließen. Bei der nächsten Aufhebung durch den Verfassungsgerichts­hof können Sie nämlich argumentieren, warum Sie sehenden Auges in diese rechts­politische Katastrophe hineingegangen sind.

 


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