Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 227

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reich, drei Monate länger als jene 23 000 jungen Männer pro Jahr, die sich für den Dienst an der Waffe entscheiden.

Die sogenannten helfenden Hände – diese Wortwahl haben wir von der Innenministe­rin im Zuge der Debatte zur Volksbefragung immer wieder gehört –, die „helfenden Hände“ bekommen für ihre engagierte und zuverlässige Arbeit im Sozial- und Gesund­heitsbereich rund 300 € im Monat. Wenn ein Zivildiener krank wird, dann ist es noch immer so, dass er tatsächlich die Art der Erkrankung beim Zivildienstträger nennen muss. Das ist datenschutzrechtlich sehr bedenklich, aber der Zivildienst ist halt ein Zwangsdienst, so wie der Wehrdienst auch, und ein Zwangsdienst ist ein Zwangs­dienst. Die Regierung ist noch nicht bereit, so weit ist sie anscheinend noch nicht, dass tatsächlich richtige Schritte hin zu einer Anpassung gegangen werden können.

Was aber bei der Regierung angekommen ist, und das ist auch sehr begrüßenswert, ist, dass Zivildiener das, was sie im Zivildienst lernen, nach dem Zivildienst auch weiter benutzen und verwenden können. Diese Novelle sieht dafür auch endlich die entspre­chenden Maßnahmen vor.

Ausbildungsmodule sollen absolviert werden können. Das heißt, Zivildiener können Teile von Modulen von Heimhelfern absolvieren, von Kindergartenhelfern, von Behin­dertenhelfern. Die Novelle sieht auch vor, dass Zivildiener einen Kompetenznachweis bekommen, einen standardisierten Kompetenznachweis. Das bedeutet, dass es dann auch leichter sein wird, in einschlägigen Ausbildungen nach dem Zivildienst ECTS-Punkte anrechnen zu lassen. Das heißt, alles, was Pädagogik anlangt, kann dann hof­fentlich angerechnet werden, alles für die Medizin-Universität et cetera. Das sollte na­türlich weiter forciert werden, diese beiden Punkte werden schon lange gefordert.

Dazu kommt noch, dass junge Männer, die ein freiwilliges Sozialjahr oder ein freiwilli­ges Umweltschutzjahr, also einen zwölfmonatigen Dienst, absolvieren, diesen dann als Zivildienst anrechnen lassen können. Das ist ein guter Schritt, die Freiwilligentätigkeit und Freiwilligenarbeit anzuerkennen, ein guter Schritt auch für die jungen Männer, die das machen wollen – es sind doch gerade vor allem Frauen, die das freiwillige Sozial­jahr machen –, er lässt hoffen, dass sich mehr Männer dafür entscheiden. – Das ist das eine. Das andere: Wenn Männer ein freiwilliges Sozialjahr oder ein freiwilliges Um­weltschutzjahr machen, dann brauchen sie nicht mehr zusätzlich den Zivildienst zu ma­chen. Das hat alles seine Richtigkeit, wiewohl die Freiwilligendienste wahrscheinlich auch in Zukunft mehr Aufmerksamkeit benötigen.

Aus diesem Grund bin ich auch froh darüber, dass wir gemeinsam mit dem Sozialmi­nisterium eine Evaluierung fixieren konnten, nämlich dass vonseiten des/der Bundes­ministers/Bundesministerin, wer auch immer das sein mag in der nächsten Legislatur­periode, besonderes Augenmerk darauf zu legen ist, welche Verbesserungen für die Freiwilligenarbeit und für die Freiwilligendienstleistenden laut Freiwilligengesetz umzu­setzen sind. Das ist ein guter, wichtiger und richtiger Schritt. Wenn sich Leute zusam­mensetzen und ein bisschen politisieren und ein bisschen politisch reden, kommen sie doch auch hie und da auf einen grünen Zweig, und das freut mich sehr.

Es gibt rund 100 bis 120 junge Männer, die pro Jahr im Rahmen des Zivildienstes ei­nen Auslandsdienst absolvieren. Finanziert wird dieser Auslandsdienst über den Zivil­dienstförderverein, der vom Innenministerium mit rund 740 000 € pro Jahr subventio­niert wird. Diese 740 000 € pro Jahr stehen bis jetzt nur zivildienstpflichtigen Männern zur Verfügung, aber das wird sich ändern. Diese 740 000 € werden dann auch für Frauen zugänglich sein, und das freut mich persönlich sehr.

In diesem Zusammenhang möchte ich ganz herzlich den Obmann des Verein ge­denkdienst begrüßen, der auf der Zuschauergalerie sitzt, Herrn Adalbert Wagner. Wir haben erst vor Kurzem darüber debattiert, wie lange eigentlich diese Forderung


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