Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 228

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schon besteht, dass der Gedenkdienst, der Sozialdienst und der Friedensdienst auf ei­genständige Beine gestellt werden, damit auch Frauen finanziert werden können. Ich weiß es nicht mehr, ich glaube, solange ich mich erinnern kann und solange du dich erinnern kannst. Alle Auslandsdienste sollen auf organisatorische Beine gestellt wer­den. – Danke für deine Arbeit auch in diesem Bereich.

Die Gedenkdiener und dann hoffentlich ganz viele Gedenkdienerinnen leisten wertvolle Arbeit, etwa in Gedenkstätten wie Yad Vashem in Israel – ganz wichtig, niemals ver­gessen sein sollen die Gräuel des Nationalsozialismus –, ebenso die Sozialdiener, So­zialdienerinnen in der Altenbetreuung, zum Beispiel in Lateinamerika, in Kinderbetreu­ungsprojekten, in Bildungsbetreuungsprojekten, oder auch die Friedensdiener, Frie­densdienerinnen in einem weltweiten Netzwerk für die Erreichung gewaltfreier Konflikt­lösungsmodelle.

Ich weiß, dass das für die Vereine ein ganz, ganz wichtiger Schritt ist. Ich hoffe, dass die Vereine und die Menschen, die dahinter stehen, auch dranbleiben, dass das Ge­setz umgesetzt wird. Davon bin ich eigentlich überzeugt, aber macht ein bisschen Dampf! In diesem Sinne: vielen Dank für die Arbeit. (Beifall bei den Grünen.)

21.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wögin­ger. – Bitte.

 


21.12.34

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Am 20. Jänner dieses Jahres hat sich die österrei­chische Bevölkerung eindeutig für die Beibehaltung der Wehrpflicht und des Zivil­dienstes entschieden – 60 : 40 ist diese Abstimmung ausgegangen –, daher ist es not­wendig, dass wir auf der einen Seite natürlich den Wehrdienst und die Wehrpflicht wei­terentwickeln, aber es gibt auch einige sehr gute und wichtige Adaptierungen im Be­reich des Zivildienstes. Im vorigen Jahr wurden in Österreich 13 869, also beinahe 14 000 junge Männer zum Zivildienst zugewiesen.

Was machen wir mit dieser Zivildienstgesetz-Novelle? – Wir attraktivieren den Zivil­dienst zum einen für die Zivildienstleistenden, zum anderen für die rund 1 200 Einrich­tungen, die Zivildiener haben, und wir schaffen Verwaltungsvereinfachungen für die Voll­zugsbehörden, vor allem für die Bezirkshauptmannschaften und für die Länder.

Einige Eckpunkte aus dieser Novelle:

Zivildiener können in Zukunft entsprechend ihrer erworbenen Qualifikationen einge­setzt werden. Das heißt, was sie sich vor oder während des Zivildienstes aneignen, wird bei der Einsetzung berücksichtigt. Es gibt eine Kompetenzbilanz über absolvierte Einschulungen, über Aus- und Fortbildungen während des Zivildienstes. Es wird mög­lich, dass das im Rahmen weiterführender Ausbildungen angerechnet wird. Was heißt das? – Viele Zivildiener bleiben uns ja in den Sozialberufen erhalten, viele wechseln auch in einen Sozialberuf, und es wird ermöglicht, dass das Erworbene in diesen Beru­fen auch angerechnet wird.

Es wird ein Ausbildungsbeitrag für bestimmte Einrichtungen von maximal 1 700 € ein­geführt – die Kosten teilen sich die beiden Minister hinter mir –, vor allem für Kranken­häuser, Pflegeheime und Lebenshilfe.

Es gibt eine Anrechnung der Teilnahme am FSJ. Wenn die jungen Männer das min­destens zwölf Monate machen, dann müssen sie den Zivildienst nicht mehr absolvie­ren.

Ein sehr wichtiger Punkt noch im Freiwilligengesetz: Es wird im Freiwilligengesetz beim Freiwilligen Sozialen Jahr die Sparte Rettungsdienst dazugefügt. Das heißt, auch die


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