Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 229

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Rettungsorganisationen können in Zukunft das Freiwillige Soziale Jahr anbieten. Ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt und eine gute Weiterentwicklung.

Es wird auch im Verwaltungsbereich – wie ich angesprochen habe – eine Erhöhung der Flexibilität im Bereich der Zuweisungen geben, bis zu drei Tage vor Dienstantritt auf Wunsch, bei Krankenständen eine Verlängerung der Vorlagefrist von drei auf sie­ben Tage, und die Höchstzahl an Zivildienstplätzen kann für bis zu zwei Monate um maximal zwei Plätze überschritten werden, zum Beispiel bei einer Restzeit bei krank­heitsbedingter Entlassung. Das war immer ein Problem, dass nicht aufgestockt werden konnte.

Meine Damen und Herren! Im Gesamten gesehen ist das eine sehr gute Novelle. Der Zivildienst ist eine unverzichtbare Säule in unserem Sozial- und Gesundheitssystem geworden.

Wir haben auch zwei Entschließungen angehängt, Frau Kollegin Windbüchler-Souschill ist bereits darauf eingegangen. Wir wollen das FSJ evaluieren, und wir wollen eine Gleichstellung von Männern und Frauen bei den Auslandsgedenkdiensten.

Ich bedanke mich abschließend bei den beiden Ministerien, vor allem bei der zustän­digen Innenministerin für den Zivildienst, aber auch beim Sozialminister, und vor allem auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch hier im Hohen Haus bei den Fraktionen, weil dieses Gesetz ja mehrheitlich getragen wird, nicht nur von den Regie­rungsparteien. Abschließend danke ich allen Zivildienern, die im Einsatz sind für die Menschen, die Hilfe brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


21.16.28

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Innenminister! Herr Sozialminister! Meine Damen und Herren! Ich halte eingangs fest, das BZÖ hat im Ausschuss gegen diese Reformen – nennen wir es einmal so – im Bereich des Zivildienstes gestimmt. Wir ha­ben jetzt intern noch ein bisschen diskutiert und uns dazu entschieden, diesen Ände­rungen doch zuzustimmen. Ich war selbst Zivildiener in einem Altersheim in Neumarkt in der Steiermark, das heißt, ich weiß, wovon ich spreche. Es war ein schönes Jahr. Ich glaube, dass der Zivildienst eine wichtige Einrichtung ist und daher jede Verbes­serung für die Zivildiener grundsätzlich auch zu begrüßen ist.

Diese Verbesserungen finden mit den Änderungen im Zivildienstgesetz statt; die Vor­rednerin von den Grünen hat schon einige Beispiele genannt. Es ist auch vollkommen richtig, diese Verbesserungen vorzunehmen.

Grund dafür, dass wir trotzdem – wie soll ich sagen? – diskutiert haben und auch ein bisschen skeptisch waren, waren einerseits kritische Stellungnahmen, die es seitens der Arbeiterkammer und des Gewerkschaftsbundes zu diesen Änderungen gegeben hat. Ich nenne hier nur das Stichwort „Arbeitsmarktneutralität“. Natürlich muss man auf­passen, dass dieses Prinzip der Arbeitsmarktneutralität nicht gefährdet wird. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.

Letztlich muss man auch festhalten, dass trotz all dieser Verbesserungen im Bereich des Zivildienstes, die zu begrüßen sind, eine umfassende Reform, eine Totalreform der Wehrpflicht notwendig ist. Die Position des BZÖ dazu ist hinlänglich bekannt. Wir sind dafür, ein Berufsheer zu schaffen, bleiben auch bei dieser Position und halten auch die Änderungen, die jetzt Verteidigungsminister Klug angestoßen hat, für letztendlich nicht ausreichend.

 


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