Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 35

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Die Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, muss man auch im Verhältnis zum Budget sehen, das das Land Kärnten hat. Und dieses Verhältnis war ein Vielfaches, fast das Zehnfache, während es in Tirol nur das Dreifache ist.

Ich habe durch ein Haftungsobergrenzengesetz auf Bundesebene Vorsorge getroffen, aber auch alle Länder müssen ein Haftungsobergrenzengesetz beschließen, damit eben so etwas, wie es in Kärnten unter Haider vorgekommen ist, nicht mehr passieren kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Kogler.

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Ursprungs­frage hat sich ja eigentlich auf Steuern und Bankenabgaben bezogen. Meines Erachtens haben Sie zur Bankenabgabe ausreichend Stellung bezogen. Allerdings hat Herr Abgeordneter Krainer die Problematik der auseinanderdriftenden Steuerbelastung von Arbeitseinkommen und sogenannten Vermögensabgaben hinzugefügt. (Abg. Huber richtet einen längeren Zuruf an den soeben den Saal verlassenden Abg. Hörl.) – Geh, Herr Kollege! – Herr Kollege, es ist erst 9 Uhr!

Jedenfalls würde ich hier nachfragen wollen, was bei einer Erbschaftssteuer so schlecht sein soll, wenn Freibeträge bis 500 000 € kreiert werden. Das heißt, dass jemand, der 1,5 Millionen € erbt – und das ist ja dann nun wirklich kein Armer –, dann für die darüber liegende Million € Steuer zahlt, etwa 25 Prozent; das wären dann 250 000 € von 1,5 Millionen €. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Sie stellen sich immer dagegen mit dem Argument, dass der kleine Häuselbauer erwischt werden würde. Ich kenne kein Modell in Österreich, das das vorsieht.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die Minute ist abgelaufen. Die Frage ist ohnedies am Anfang formuliert worden.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich kenne schon ein Modell, das vorsieht, dass der Häuselbauer betroffen ist. Das hat die Gewerkschaft vorgelegt, nämlich: bis 150 000 €. (Abg. Riepl: Das stimmt ja überhaupt nicht! – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das heißt: Wehret den Anfängen! Man will hier den Menschen das wegnehmen, was sie sich geschaffen haben und an ihre Kinder weitergeben wollen. (Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.) Dagegen bin ich striktest.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Bundesminister! Ein Hauptkritikpunkt an der Bankenabgabe ist ja, dass sie keine Bankenabgabe, sondern vielmehr eine Bankkundenabgabe sei. Dass die SPÖ als Steuererhöhungspartei das billigend in Kauf nimmt, hat ja der Kollege Krainer gerade ganz eindrucksvoll bestätigt.

Können Sie als Finanzministerin, kann diese Bundesregierung garantieren, dass die Banken diese Bankenabgabe nicht auf ihre Kunden überwälzen? Und wenn ja: Wie?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Der Finanzsektor muss zur Stabilität des Finanzsektors beitragen. Das heißt, es kann nicht so sein, dass die Gewinne über die Jahre von den Banken selber verwaltet werden und dass dann, wenn es marode Banken gibt, der Steuerzahler zahlen muss. Daher müssen die Ge-


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