Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

haben, dass verantwortungsbewusst gehandelt und gearbeitet wird, natürlich auch, dass ihr Geld in Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen.

Also ist das eine gute Geschichte: Die einen haben das Geld, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die anderen brauchen das Geld. Es gilt also Wege zu finden, wie denn rechtssicher und kostengünstig veranlagt werden kann.

Das Ganze ist jetzt nicht eine technische Diskussion zwischen Bankwesengesetz und Kapitalmarktgesetz und europäischer Richtlinie. Überhaupt nicht! Das Ganze ist zentral eine Diskussion im Spannungsfeld zwischen eigenverantwortlichem Handeln und natürlich auch dem Anlegerschutz.

Zum Anlegerschutz sei eines gesagt: Wir haben seit Wochen, seit Monaten über das Thema Prospektpflicht diskutiert und darüber, ab wann denn bei einer Anlage die Prospektpflicht tragend werden muss. Prospekte zu erstellen, ist eine sehr, sehr teure Angelegenheit. Dass die Prospektpflicht nicht unbedingt direkt die Anleger schützen muss, sehen wir jetzt beispielsweise bei der ALPINE-Pleite. Die Anleger, die in diese Anleihen investiert haben, haben jetzt ein veritables Problem. (Abg. Dr. Matznetter: Das Gegenteil! Die haben die Chance !)

Lieber Christoph Matznetter, schau einmal, wie viel an Geld diese Anleger dann tatsächlich sehen werden! Selbstverständlich geht es auch darum, Modelle zu finden, wo das transparent ist, wo die Dinge des Unternehmens klar auf dem Tisch liegen und auch Sicherheit besteht. Das ist überhaupt keine Frage; wenn BürgerInnen Geld in Projekte, in Unternehmen geben, dann geht es ganz zentral um drei wichtige Bereiche: Es geht um Verantwortung, es geht um Vertrauen und es geht um Verbundenheit.

Dass der volkswirtschaftliche Nutzen ganz groß ist, das ist ja völlig offensichtlich. Die Finanzierung sichert die Unternehmungen und schafft Arbeitsplätze. Das muss doch in unser aller Interesse sein, und es ist durchaus eine Demokratisierung der Finan­zierung. Letztendlich ist es der direkte Weg: Man braucht in dieser Form die Banken nicht! Und nicht zu vergessen: Das entlastet die öffentliche Hand. Man braucht keine Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Auch das ist wichtig! Also Ziel ist es, ent­sprechende Modelle zu entwickeln, um eben die direkte Finanzierung von Unternehmungen, Energiewendeprojekten, sozialen Projekten einfach rechtssicher und kostengünstig zu machen.

Jetzt haben wir mit dieser Gesetzesvorlage die Bürgerinitiative. Dazu haben wir viele Diskussionen geführt. Der Grüne Parlamentsklub hat im Februar eine Enquete abge­halten. Die Folge davon waren zahlreiche – fünf in jedem Fall – Diskussionen mit allen Parteien an einem Tisch. Gefühlt waren es mindestens zehn Diskussionen. Das Ergeb­nis, das jetzt auf dem Tisch liegt, ist zu unserem großen Bedauern ein sehr mageres. Wenn ich die Frage, ob das Glas halb voll oder halb leer ist, hernehme, dann kann ich sagen: Das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann man folgendermaßen bezeichnen: Der Boden ist vielleicht bedeckt, aber mehr ist es nicht!

Daher bringen wir von der grünen Parlamentsfraktion einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenecker, Kogler, Rossmann ein, genau zu diesem Thema „Inno­vative BürgerInnen-Finanzierungsmodelle“, wo es im Kern darum geht, dass die Prospektpflicht auf 3 Millionen € angehoben wird, plus dem, dass jeder Anleger maximal 20 000 € zur Veranlagung bringen kann. Das ist bei uns auch mit dem Anlegerschutz kombiniert.

Selbstverständlich wollen wir weiterhin entsprechende Modelle, die die Energiewende­projekte vorantreiben, die es den Gemeinden ermöglichen, zu investieren, und natürlich auch den gemeinnützigen Organisationen einen neuen Spielraum für Dar­lehen geben. Der entsprechende Antrag liegt Ihnen vor.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite