Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 95

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ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Vertrauen, Verantwortung und Verbun­denheit sind dabei tragende Säulen bei der Investitionsentscheidung.

Diese Arten der BürgerInnenbeteiligungsmodelle und crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Wir wollen daher die Regeln so ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig in Österreich möglich werden.

Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Projekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind - wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden -in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnenbeteiligung unter Berück­sichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.

Dieser Gesetzesentwurf soll insbesondere bewirken, dass

es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen dürfen.

Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kosten­günstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person z.B. auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups – wird, sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Ange­boten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermög­licht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.

 


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