Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 96

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das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist."

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.27.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Besucher auf der Galerie! Es gibt zu diesem Tagesordnungspunkt drei Punkte, die wir behandeln. Der erste ist die Umsetzung von Basel III. Im Kern geht es darum, dass Banken mehr Eigenkapital erhalten müssen, einen Risikopuffer erhalten müssen, dass sie, wenn eine Bank in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt, weil eine Wirtschaftskrise besteht, keine Probleme bekommen oder die Probleme zumindest erst später bekommen, als das jetzt der Fall war, das heißt, es geht um eine höhere Sicherheit im Finanzsystem.

Der zweite Bereich ist das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz. Damit setzen wir eine Richtlinie auf europäischer Ebene um, die wahrscheinlich auch ein bisschen besser ausfallen hätte können, aber im Wesentlichen geht es darum, dass alle heute nicht regulierten Finanzprodukte einer Regulierung unterworfen werden, wo klar drin­steht, was sie dürfen, was sie nicht dürfen und an welche Anleger was verkauft werden darf, welche Produkte mit welcher Risikoklasse an Privatanleger verkauft werden dürfen oder nur an professionelle Anleger.

Der dritte Punkt, den wir heute behandeln, ist die Frage Crowdfunding im weitesten Sinne. Da ist es so, dass wir von den Regierungsparteien etwas wesentlich Besseres vorlegen, als die Grünen hier vorgelegt haben. Die Grünen schlagen vor, quasi bis 3 Millionen € gibt es halt keinen Anlegerschutz mehr, ist egal. (Abg. Dr. Lichtenecker: Stimmt ja nicht!)

Das, was wir vorschlagen, ist, dass wir auf derselben Basis wie die Grünen, auf einer Entschließungsantragsbasis, sagen, wir wollen die Kosten für den Anlegerschutz für die Gemeinden, für die NGOs, für die KMUs gegen null halten, aber wir wollen nichts vom Anlegerschutz verlieren. Das ist schon ein wesentlich vernünftigerer Weg, denn Sie haben nicht zu Unrecht kritisiert, dass, wenn jemand kleinere Beträge – 300 000, 400 000, 500 000 € – aufnimmt, die Kosten des Anlegerschutzes heute zu hoch sind.

Unser Modell ist ja, dass wir die Kosten, gerade bei diesen kleineren Finanzierungen für die NGO, für das KMU auf null senken, indem Gemeindeaufsicht, aws oder andere Institutionen Prüfaufgaben übernehmen, nämlich die Prüfung des Prospekts über­nehmen und wir damit den gleichen Anlegerschutz haben wie heute, aber nicht die Kosten.

Ihr Vorschlag sagt ja, wir verzichten auf den Anlegerschutz und damit auch auf die Kosten. (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja nicht! Fantasie!) Das ist etwas, wo wir Sozial­demokraten nicht mitgehen wollen, dass wir sagen, wir brauchen keinen Anleger­schutz. Aber das, was wir schon wollen, ist, derartige Projekte zu ermöglichen, indem wir diese Kosten, die es heute teilweise gibt, reduzieren. Insofern glaube ich, dass wir hier eine vernünftige Lösung haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


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