Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 115

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Aber die Strafen der FMA sind so niedrig, dass das wahrscheinlich der billigere Weg ist. Ich wünsche Ihnen und Ihren Anlegern, dass es niemals ein Problem geben wird. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Haider. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.06.44

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Der letzte Redebeitrag des Kollegen Matznetter hat mich jetzt wirklich veranlasst, mich in letzter Sekunde noch einmal zu Wort zu melden. Es ist ja wirklich eine ganz besondere Chuzpe – und da verbeiße ich mir jetzt ein viel schlimmeres Wort –, sich hierher zu stellen und dem Herrn Staudinger auch noch zu gratulieren!

Wofür denn bitte? Von der SPÖ eine Gratulation dafür, dass wir hier eine Diskussion über Crowdfunding haben, wo Crowdfunding hier gar nicht beschlossen wird? Warum wird Crowdfunding hier gar nicht beschlossen oder überhaupt ermöglicht? – Weil genau die SPÖ es ist, die hier in zahllosen Verhandlungen nur blockiert hat, und zwar blockiert hat am Gängelband der Arbeiterkammer! Wenn die Arbeiterkammer nicht will, dann stehen bei der SPÖ die Räder still. So schaut es nämlich aus hier in diesem Land.

Bezeichnend ist auch – Kollege Stummvoll nickt schon –, dass genau der Chef-Verhandler zu diesem Thema, der Kollege Stummvoll, hier nicht einmal den Antrag eingebracht hat. Was heute hier vorliegt, sollte ja wirklich nicht einmal den Namen Minimalversion bekommen! Das ist gar nichts, was heute hier vorliegt – und das alles nur, weil die SPÖ blockiert, auf Geheiß der Arbeiterkammer!

Das muss hier auch einmal klar und deutlich gesagt werden. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

13.08

13.08.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. (Abg. Krainer – in Richtung FPÖ –: ... nicht bei den Verhandlungen dabei war und wie der Blinde von der Farbe redet!)

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassen­gesetz, das Börsegesetz und weitere Gesetze geändert werden, in 2514 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den oben erwähnten Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

 


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