Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 131

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Durch das Hochwasser des Juni 2013 wurden Hochwasserschutzeinrichtungen im Vollzugsbereich des BMLFUW und des BMVIT sowie der Wildbach- und Lawinen­verbauung (WLV) beschädigt, die zu unabdingbaren Sofort- und -folgemaßnahmen geführt haben. Dieser Mehrbedarf tritt zu dem bereits bekannten als Folge der Über­schwemmungen und Muren in der Steiermark im Sommer des Jahres 2012.

Da dieser Mehrbedarf mit den im Katastrophenfonds für vorbeugende Maßnahmen reservierten Mittel – es sind dies gemäß § 3 Z 4 KatFG 73,27 % der Einnahmen – nicht zur Gänze abgedeckt werden kann, sollen die Mittel des Katastrophenfonds im Jahr 2013 einmalig um 47,5 Mio. Euro für vorbeugende Maßnahmen aufgestockt werden.

Zur Änderung des § 23 FAG 2008 (Zweckzuschuss für Wohnbauförderung):

Die Bevölkerung und damit der Bedarf an leistbaren Wohnungen sind in den letzten Jahren vor allem in Ballungszentren stark angestiegen. So ist in den letzten zehn Jahren die Bevölkerung in Wien um 181.000 Menschen oder +12 % gewachsen, in Graz um 39.000 oder 17 % und in Wien-Umgebung um 13.000 oder 13 %. Gleichzeitig wurde in den letzten Jahren in vielen Bundesländern der geförderte Wohnbau redu­ziert. Auf dem freien Wohnungsmarkt, sind die Preise für Wohnen – in Miete ebenso wie im Eigentum – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Die Wohnbauoffensive des Bundes gibt den Ländern einen Anreiz die Mittel der Wohnbauförderung voll einzusetzen und aufzustocken. Mit dem vorgeschlagenen neuen Zweckzuschuss im Finanzausgleichsgesetz 2008 sollen die Bundesländer bei der erforderlichen Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unterstützt werden, indem der Bund zur Förderung des öffentlichen Wohnbaus bis zu 276 Mio. Euro aus den zu erwartenden Erträgen der Frequenzversteigerung der Digitalen Dividende aus dem allgemeinen Haushalt zusätzlich zur Verfügung stellt. Wenn die Bundesländer mehr Wohnungen bauen als im Durchschnitt der letzten Jahre, können die Bundesländer diese Mittel abrufen. Durch die Wohnbauoffensive können über die laufenden Wohnbauprogramme hinaus bis zu 14.000 zusätzliche Wohneinheiten entstehen.

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13.54.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Investmentfondsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2399 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Finanzstrafgesetz-Novelle 2013 samt Titel und Eingang in 2405 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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