Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 258

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Transparenz herzustellen, Kollege Auer. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeord­neten Huber und List.)

Und wenn du hier heute Kollegen Huber maßregelst, dass er irgendetwas nicht weiß, dann muss ich dir schon sagen: Was du öffentlich über den Weinbau erzählt hast und dass das Sondermüll wäre, was die Biobauern auf den Flächen machen, das ist wirklich unter jeder Kritik! (Beifall bei Grünen und BZÖ.) Du hast das ja Gott sei Dank auch richtigstellen müssen, denn so ist es nicht!

Es ist ungeheuerlich, wenn sich die Selbstgerechtigkeit des Bauernbundes hier darin äußert, anderen Abgeordneten irgendwie vorzuschreiben, was sie zu denken haben. – Das wird es nicht geben! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kopf: ... Selbstgerechtigkeit der Grünen.)

20.35

20.35.10 *****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber, für den Vorwurf, dass die AMA eine Terroreinrichtung ist (Abg. Dr. Pirklhuber: Ich habe gesagt, die Bäuerinnen und Bauern ...!) – das haben Sie dann im zweiten Satz zu relativieren versucht –, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, weil ich glaube, das ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist aber nicht in Ordnung! – Abg. Krainer: Da hat aber jemand großen Spaß!) – Schauen Sie im Protokoll nach! Ich habe das mitgelesen.

Für diesen Vorwurf erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

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20.35.50

Es liegt mir zu diesem Tagesordnungspunkt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 2114 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstim­mung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich ersuche nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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