Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 259

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Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

20.37.46 21. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (2441 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW) (2525 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (2442 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Holzhandelsüberwachungs­gesetz erlassen und das BFW-Gesetz geändert wird (2526 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 2298/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend: EU-Holzverordnung (EU) Nr. 995/2010 (2527 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.57

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das nächste Thema umfasst drei Tagesordnungspunkte. Ich befasse mich mit der EU-Holzverordnung. Wir haben dazu ja auch einen Antrag eingebracht.

Die Intention dieses Antrages und dieser Verordnung ist grundsätzlich gut, nämlich dass man versucht, den illegalen Holzimport, den illegalen Holzhandel – vornehmlich abzielend auf Tropenholz – zu verhindern und zu unterbinden. Leider haben wir hier eine klare Verordnung, die meiner Ansicht nach nationalstaatlich weit über das Ziel hinausschießt.

Also wir haben hier eine Verordnung, die auch die heimischen Waldbesitzer, die auch heimische Landwirte dazu verpflichtet, sämtliche Handlungen – wann Sie Holz geschlägert haben, welches Holz Sie geschlägert haben, wo Sie es verwertet haben – aufzuzeichnen. Und wir sehen keinen Sinn in dieser Verordnung, wenn die heimischen Bauern hier mit einer Kontrollflut, mit einer Aufzeichnungsflut belastet werden.

Wir können uns nicht vorstellen, dass österreichische Waldbauern oder Forstwirte illegales Holz in Verkehr bringen. Das einzige illegale Holz gäbe es höchstens, wenn man beim Nachbarn oder an der Grenze einen Baum schlägert, das wäre dann vielleicht illegales Holz, aber da passt der Nachbar auf. Also diese Verordnung schießt unserer Ansicht nach weit, weit über das Ziel hinaus.

 


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