Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 260

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Die Bauern sind verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und fünf Jahre aufzubewahren. Das geht sogar so weit, dass das Deputatholz, das der Bauer für sich selbst verwendet, nicht aufgezeichnet werden muss, aber das Holz, das er zum Beispiel seinen Eltern zur Verfügung stellt, wäre laut dieser Holzverordnung aufzuzeichnen. Das lehnen wir ab. Wir ersuchen den Minister, hier noch tätig zu werden, hier noch zu verhandeln, denn in Österreich wird kein illegales Holz von heimischen Bauern in Verkehr gebracht.

Hier wird meiner Ansicht nach ein unnotwendiges bürokratisches Monster aufgezogen. Das kritisiert im Übrigen auch die Landwirtschaftskammer, dass das unnotwendig ist, und auch das Bundesamt für Wald, das diese Kontrollen durchführen wird. Im Übrigen kritisiert das Bundesamt für Wald auch die Kostenschätzung des Ministeriums, denn man setzt schon voraus, dass vor allem durch Strafzahlungen die Kosten dieses Verwaltungsaufwandes gedeckt werden, und das unterstellt im Grunde den Bauern, dass sie illegal Holz in Verkehr bringen.

Ich denke, damit tut man den Bauern sehr unrecht. Man schafft unnotwendigerweise eine bürokratische Hürde, eine Aufzeichnungspflicht, die jetzt auf den Wald aus­geweitet wird, und deswegen werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.41.30

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Jannach hat richtig ausgeführt, dass wir mit diesem Beschluss ein Holzhandels­überwachungsgesetz erlassen und damit die EU-Holzverordnung in nationales Recht umsetzen sollen. Diese EU-Holzverordnung ist bereits seit März 2013 in Kraft, und wir haben sie tatsächlich umzusetzen. Zielsetzung ist, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu unterstützen. Die Nachhaltigkeit ist eigentlich das Wesen in unserer Forstwirtschaft, deshalb haben wir auch kein generelles Problem mit der geforderten Sorgfaltspflicht, die dieses Gesetz vorgibt.

In einem Punkt allerdings gebe ich meinem Vorredner recht: dass diese EU-Holzver­ordnung überschießend ist, was die Aufzeichnungspflicht und die Aufbewahrungspflicht betrifft. Es wäre durchaus angebracht, zumindest eine Kleinerzeugerregelung oder eine Kleinunternehmerregelung oder Ausnahmen bei Kleinmengen zu schaffen, aber, wie gesagt, das wiederum muss in Brüssel verhandelt werden.

Wir wissen, dass es spätestens im Jahr 2015 eine Evaluierung dieser EU-Holzver­ordnung geben soll. Ich möchte dich, Herr Bundesminister, bitten, dass du dann auch dafür eintrittst, dass man eine praktikable Regelung im Sinne unserer Holzbäuerinnen und -bauern, im Sinne unserer Forstwirte finden kann. Die Forstwirtschaft – und das ist mir ein Anliegen –, sage ich, ist ein wichtiger Faktor in unserem Land und gehört auch entsprechend unterstützt. Nicht nur für die Bäuerinnen und Bauern ist sie ein wichtiger Faktor, sondern mit 12 Milliarden Gesamtproduktionswert und zirka 300 000 Einkom­mensbeziehern in der Wertschöpfungskette ist sie für das Land selbst, für die Republik Österreich, ein wichtiger Faktor, und der gehört entsprechend unterstützt.

Dieses Gesetz werden wir beschließen müssen, ich bitte aber darum, dass man bei der Evaluierung der EU-Holzverordnung versucht, noch einmal entsprechend nachzu­bessern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.43

 


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