Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 304

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welche Niederlagen Sie schon vor dem Höchstgericht erleiden mussten, und Sie werden über sich selbst lachen müssen. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Erste höchstgerichtliche Niederlage: Bindestrich-Verbot. Also Homosexuelle, die sich verpartnern, dürfen in ihrem Namen keinen Bindestrich haben. Das war der ÖVP wichtig. Das ist peinlich. (Beifall bei den Grünen.)

Ja-Wort-Verbot: Wenn Homosexuelle sich verpartnern, dann dürfen sie bei der Ver­partnerung nicht Ja sagen. Das ist kleinlich.

Trauzeugen-Verbot: Homosexuelle dürfen sich verpartnern, aber Trauzeugen dürfen sie keinen haben. Das ist lächerlich. (Beifall bei den Grünen.)

Standesamt-Verbot, die nächste höchstgerichtliche Niederlage: Man darf sich nicht vor dem Standesamt verpartnern. Das ist absurd. (Ruf bei der ÖVP: Sie sind absurd!)

Ich bin nur froh, dass Sie diese Niederlagenserie hinnehmen müssen und dass wir wenigstens schrittweise zu einer Angleichung kommen. Jetzt machen wir heute einen kleinen Schritt nach vorne, und es gibt in Zukunft die Stiefkind-Adoption. Was es aber für gleichgeschlechtliche Paare nicht geben wird, ist die Fremdkind-Adoption. (Abg. Mag. Schönegger: Das ist auch gut so!)

Sie bleiben jedes Argument schuldig, warum das nicht möglich sein soll. Ein Argument, das man zu bringen versucht, ist – hören Sie mir gut zu, Sie ersparen sich vielleicht die nächste höchstgerichtliche Niederlage, wenn Sie zuhören! –, Kinder brauchen Vater und Mutter. – Das trifft allerdings bei der Adoption nicht zu. (Abg. Wöginger: Hast du Kinder?) Denn wenn Sie informiert wären, dann müssten Sie wissen, dass in Österreich auch die Einzeladoption zulässig ist. Das heißt, dass auch ein Elternteil ein Kind adoptieren kann, also nicht Vater und Mutter. (Abg. Mag. Stefan: Dann bleibt das Verhältnis zum anderen! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Bevölkerung ist dafür!)

Meine Damen und Herren, damit bleibt ein einziger Differenzierungsgrund übrig, wenn auch eine Einzeladoption möglich ist, nämlich die sexuelle Orientierung der Eltern. Es ist aber nicht relevant, was die Eltern im Schlafzimmer machen, denn dort haben die Kinder ohnedies nichts verloren. Entscheidend ist ein einziger Punkt, und das ist das Kindeswohl. Und das Kindeswohl ist im Einzelfall zu prüfen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)

Daher sage ich Ihnen, entscheidend ist für mich, dass Kinder Geborgenheit haben, dass Kinder Eltern haben, die sich um sie kümmern, die sie beim Aufwachsen begleiten, die, wenn Kinder Probleme haben, zur Verfügung stehen. Das Kindeswohl ist entscheidend, und das ist im Einzelfall zu prüfen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden natürlich trotzdem dieser Gesetzesvorlage zustimmen, weil das zumindest ein kleiner richtiger Schritt ist.

Halten wir fest: Es gibt bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren durchaus Fortschritte in Österreich, nur gehen sie nicht von der Regierung aus, sondern von den Höchstgerichten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

23.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


23.10.35

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minis­terin! Hohes Haus! Ich möchte eigentlich gleich an die Ausführungen des Herrn Kollegen Steinhauser anschließen. Wir haben bereits eine interessante Diskussion im


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