Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 342

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Die Befassung des Senates zur Vereinbarung zwischen der Universität und dem Krankenanstaltenträger ist zur Qualitätssicherung zweckmäßig.

Zu 2.:

Mit der Eingliederung jeder einzelnen Organisationseinheit der Krankenanstalt in den Klinischen Bereich einer (Medizinischen) Universität soll so lange zugewartet werden, bis die betreffende facheinschlägige Professur nach Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungs- und Berufungsverfahrens (§ 98 UG) durch die Universität besetzt ist und daher diese neu berufene Universitätsprofessorin oder der neu berufene Universitätsprofessor mit der zwingend für die Spitals- und für die Universitätsorganisation kombinierten Leitungsfunktion (Universitätsklinik, Klinisches Institut oder Klinische Abteilung) betraut werden kann. Mit dieser zeitlich auf jeden Einzelfall abgestimmten Lösung kann eine Unterbrechung in der fachärztlichen Letztverantwortung für die Krankenversorgung vermieden werden.

Zu 3.:

Die Schaffung von Übergangsbestimmungen für die Errichtung von Medizinischen Fakultäten ist erforderlich.

Zu 4. und 5.:

Die Korrektur ist auf Grund eines Redaktionsversehen erforderlich.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. (Abg. Dr. Hübner: Ich verzichte!) – Sie ziehen Ihre Wortmeldung zurück? – (Abg. Dr. Hübner nickt.)

Somit gelangt Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker zu Wort. (Ruf bei der ÖVP: Lichtenecker! – Abg. Dr. Lichtenecker: Bin ich schon dran? – Ruf bei der ÖVP: Lichtenecker! Letzter Aufruf! Sie verzögern den Abflug!) – Die Aufmerksamkeit lässt schon etwas zu wünschen übrig. – Bitte, Frau Kollegin.

 


1.07.59

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, diese Gesetzesvorlage schafft unter anderem die rechtliche Grundlage für eine medizinische Fakultät in Linz in Oberösterreich, und das ist etwas, das durchaus auch den Wissens- und Wirtschafts­standort Oberösterreich stärkt.

Wir haben in Oberösterreich einen Gesundheitscluster, in dem 228 Unternehmen vernetzt zusammenarbeiten – mit 37 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit einem Umsatz von 4,6 Milliarden € und einer Forschungsquote von 6,1 Prozent. Das ist etwas, das auch einer medizinischen Fakultät durchaus zuträglich ist.

Wir haben an unseren Krankenanstalten an die 110 habilitierte Ärztinnen und Ärzte – das heißt, Forschungs- und Lehrkapazitäten, die sich durchaus sehen lassen können –, und wir haben an unserer Johannes Kepler Universität eine bereits bestehende Lehr- und Forschungsinfrastruktur, von der wir glauben, dass das auch eine gute Voraus­setzung für eine medizinische Fakultät ist.

Wir leisten aus oberösterreichischer und Linzer Sicht eine starke Anschubfinanzierung, wie letzte Woche zu lesen war. Das kann unter Umständen auch ein Beitrag sein, einen absehbaren Ärztemangel sozusagen abzumildern, wiewohl wir wissen, dass es andere Maßnahmen braucht, um den Ärztemangel in dieser Form tatsächlich in den


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