Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 351

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Da könnten Sie von den Grünen und auch von SPÖ und ÖVP sagen: Eh klar, Blau, Orange, das sind Verbrecher! – Nein, sehr geehrte Damen und Herren: 14 Auslie­ferungsbegehren gibt es im Zusammenhang mit den Grünen. (Abg. Dr. Graf: Bei den Grünen wird aber nicht stattgegeben! – Abg. Strache: Die werden nicht ausgeliefert!)

Das zeigt einmal mehr, sehr geehrte Damen und Herren, wie die Justiz mit ihren Methoden versucht, Abgeordneten ans Zeug zu flicken (Beifall beim BZÖ): fünf Auslie­ferungsbegehren bei Regierungsabgeordneten und mehr als 36 Auslieferungsbegeh­ren betreffend Oppositionsabgeordnete.

Im Vergleich dazu wurden in der XXII. Gesetzgebungsperiode, zwischen 2002 und 2006, nur zwölf Auslieferungsbegehren gestellt und in der XX. GP, also zwischen 1996 und 1999 13 Auslieferungsbegehren. So hat sich die Beschlusspraxis des Immunitäts­ausschusses geändert. (Abg. Dr. Graf: Staatsanwaltschaft!) So hat sich aber auch die Agitation der Staatsanwaltschaft gegen einzelne Abgeordnete der Opposition in den letzten Jahren geändert.

Auch das ist heute einmal mehr festzustellen: dass wir uns in diesem Haus gegen politisierende rot-schwarze Staatsanwälte zur Wehr setzen müssen, sofern wir noch einen Funken Anstand, Respekt vor unserer eigenen Tätigkeit haben. (Unruhe bei der SPÖ.)

Sehr viele Abgeordnete haben sich in den letzten drei Tagen verabschiedet – auch ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute –, aber sehr viele Abgeordnete haben heute hier auch Wünsche für kommende Gesetzgebungsperioden deponiert. Einer dieser Wün­sche muss es sein, dass wir so viel Respekt vor uns selbst haben, dass wir Abge­ordnete, die zu beschützen sind, weil sie ihrer politischen Tätigkeit nachkommen, auch hier in diesem Haus durch die Immunität schützen (Beifall beim BZÖ), ansonsten aber unsere Forderung schlagend wird, die außerberufliche Immunität gänzlich abzu­schaffen, dann gibt es auch keine Diskussionen mehr.

Solange aber die Immunität nur dazu da ist, Regierungsabgeordnete zu beschützen und Oppositionsabgeordneten ans Zeug zu flicken – weil jede Auslieferung auch in der medialen Berichterstattung einer Vorverurteilung gleichkommt und jeder Abgeordnete dadurch sozusagen durch Sonne, Mond und Sterne geschossen wird, quasi als Verbrecher, der jetzt ausgeliefert worden ist –, so lange müssen wir hier diese Punkte des Immunitätsausschusses zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren.

Die Reform des Immunitätsrechts ist einmal mehr gescheitert. Ich habe heute hier einen Bericht des Immunitätsausschusses aus dem Jahre 1996. Damals begann der Irrsinn der Beschlusspraxis des Immunitätsausschusses, als man da erstmals be­schlos­sen hat, dass der damalige Abgeordnete Dr. Jörg Haider, obwohl ein politischer Zusammenhang festgestellt wurde, ausgeliefert wird.

Seitdem lizitiert man, Jahr für Jahr einmal mehr, diese Immunität – gegen die Abge­ordneten –, anstatt dass man sie schützend dafür verwendet, dass Abgeordnete vor den Exekutivorganen, nämlich vor der österreichischen Bundesregierung und den politischen Machthabern in diesem Land, auch beschützt werden. Das findet nicht statt, seit 1996! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es ist wenig verwunderlich, dass den damaligen Bericht Herr Abgeordneter Großruck unterschrieben hat, der jetzt die Rolle des Vorsitzenden dieses Immunitätsausschus­ses gespielt hat. Ein schwarzer Vorsitzender mit einer schwarzen Justizministerin und einer politisch weisungsabhängigen Justiz – dagegen müssen wir uns zur Wehr set­zen, sehr geehrte Damen und Herren! Das erhoffe ich mir auch für die künftige Gesetzgebungsperiode. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

1.40

 


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