Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 353

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Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2579 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 24/13i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

01.44.33 58. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt (19 Hv 23/13t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner (2580 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 58. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Mir liegen keine Wortmeldungen vor.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2580 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes Klagenfurt, GZ. 19 Hv 23/13t, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der vom Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Stefan Petzner besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, der Antrag ist angenommen.

01.45.47 59. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt (11 ST 32/13p) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler (2581 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Jetzt kommen wir zum 59. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Es ist niemand zu Wort gemeldet.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 2581 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, GZ 11 St 32/13p, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Johann Rädler besteht.“

 


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