Im erstgenannten Verfahren ist die Prüfung des Sachverständigen, ob ein Zahlungsfluss von Unternehmen der Novomatic-Gruppe über ein Unternehmen von Dr. Hochegger beziehungsweise Ing. Meischberger an Mag. Karl-Heinz Grasser stattfand, noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss der gutachterlichen Tätigkeit ist für Herbst 2013 zu erwarten.
Zur Frage 11:
Das Verfahren wird gegen sechs Beschuldigte wegen §§ 146, 147 Abs. 3, 165 Abs. 1, 2 und 4, 153 Abs. 1 und 2, 307 Abs. 2 StGB und § 33 Finanzstrafgesetz geführt.
Gegen einen Beschuldigten wurde das Verfahren gemäß § 190 Z 2 StPO am 30. April 2013 eingestellt. Es hätten sich diesbezüglich im Zuge der Ermittlungen keine weiteren Verdachtsmomente ergeben. Auch aus den sonstigen schriftlichen Unterlagen gehe kein Hinweis auf eine strafrechtlich relevante Involvierung des Beschuldigten hervor.
Weiters wurden Hausdurchsuchungen durchgeführt und Bankauskünfte beigeschafft. Nach Auswertung dieser Unterlagen wird die nächste Berichterstattung durch die Staatsanwaltschaft im Herbst 2013 erfolgen.
Zu den Fragen 12 bis 19:
Im bereits erwähnten sogenannten Telekom-Stammverfahren der Staatsanwaltschaft Wien wurde ein Sachverständigen-Gutachten unter anderem zu den geschäftlichen Verbindungen der Valora AG beziehungsweise Zahlungsflüssen an die und aus der Valora AG in den Jahren 2004 bis 2009 eingeholt. Dieses Gutachten ist mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. In diesem Gutachten werden unter anderem Zahlungsflüsse an die Echo GmbH, die MediaSelect GmbH sowie von der Raiffeisen Centrobank behandelt.
Ferner wurde auch seitens des BAK bereits ein Bericht zum Themenbereich MediaSelect, OmniMedia, media.at an die Staatsanwaltschaft erstattet, in dem unter anderem über Zahlungen der Valora AG, der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich und der Österreichischen Lotterien an die MediaSelect berichtet wird.
Zur Frage 20:
Ich verweise grundsätzlich auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 19. Die in der Frage wiedergegebenen Aussagen von Zeugen und die im Gutachten des Sachverständigen dargestellten Zahlungsflüsse werden noch geprüft. Über Details ist mir von den Staatsanwaltschaften noch nicht berichtet worden.
Zu den Fragen 21 und 22:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der dritten Frage. Darüber hinausgehende Verdachtsmomente oder Verfahren wurden mir von den Staatsanwaltschaften nicht berichtet.
Hinsichtlich eines diesbezüglich gegen Bundesministerin Mag. Dr. Maria Fekter bestehenden Verdachts wurde mir nichts berichtet.
Zur Frage 23:
Der angesprochene Sachverhalt ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Wien in der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption. Im Raum steht der Vorwurf der Untreue. Die Ermittlungen dauern noch an, wobei der Zeitpunkt für den Abschluss der Verfahren, die gemäß § 12 StPO nicht öffentlich sind, noch nicht absehbar ist.
Vor diesem Hintergrund ersuche ich um Verständnis dafür, dass im derzeitigen Verfahrensstadium keine näheren Details bekannt gegeben werden können.
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