Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 110

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diese Zahlungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe des Digitalfunks stehen.

Zum Stand des Verfahrens kann ich berichten, dass das BAK laufend Einvernahmen durchführt und die von den Verfahrensbeteiligten vorgelegten Unterlagen auswertet. An Telekom und Motorola wurden ergänzende Auskunftsersuchen gerichtet. Zur Ergän­zung der Befundaufnahme durch den Sachverständigen führte das BAK Zeugen­aufnahmen aus dem Lieferantenumfeld eines Beschuldigten durch. Der Gutachtens­auftrag des Sachverständigen ist um die Prüfung des Rechnungswesens der betrof­fenen Gesellschaften im Hinblick auf die an die Gesellschaften des Telekom- und Motorola-Konzerns gelegten Rechnungen erweitert worden. Die Beendigung des Ver­fah­rens lässt sich auch im Hinblick auf die noch ausstehenden Beschuldigten­verneh­mungen nicht verlässlich abschätzen.

Zu den Fragen 7 und 8:

Im Kreis der Beschuldigten hat sich keine Veränderung ergeben, das Ermittlungs­verfahren ist abgeschlossen. Derzeit wird der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien über die Beendigung des Verfahrens von den Mitarbeitern der zuständigen Fachsektion geprüft. Die Begründung für die Dauer liegt nicht in der Urlaubszeit, sondern in der Komplexität der faktischen, rechtlichen Fragestellungen.

Zur Frage 9:

Im Bereich des BMVIT werden folgende Teilaspekte untersucht: Eine anonym übermittelte Aufstellung der Kosten für Werbeeinschaltungen zeige einen sprunghaften Anstieg der Aufwendungen in den Jahren 2009 bis 2011. Aus den beigefügten Rechnungen sowie dem Votum einer Bediensteten des BMVIT gehe hervor, dass das BMVIT in den Jahren 2009 bis 2011 keine Rabatte ausgehandelt und keine Skonti in Anspruch genommen habe, weshalb nicht die bestmöglichen Konditionen in Anspruch genommen worden seien. Den Angaben einer weiteren BMVIT-Bediensteten zufolge sollen insbesondere bei Inseraten in Medien der Fellner-Gruppe keine Rabatte ausgehandelt worden sein.

Die Ermittlungen zu diesem Sachverhaltsaspekt dauern noch an.

Zweitens: Verdacht der Untreue im Zusammenhang mit der Vergabe der Produktion des Werbespots „Alkohol am Steuer“ im Jahr 2009 im Wege der Bundes­beschaf­fung GmbH.

An dieser haben unter anderen die Wien Nordbahn Werbeagentur GmbH und die Lowe GKK Werbeagentur GmbH teilgenommen. Zudem soll bei der Bewertung der verbliebenen Angebote durch die Vergabekommission darauf hingewirkt worden sein, dass die Lowe GKK den Zuschlag erhält, obwohl es sich beim Werbespot um ein Plagiat handelt und die Projektkosten der Lowe GKK jene der Wien Nordbahn GmbH überstiegen. Ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien wird derzeit im Bun­desministerium für Justiz geprüft.

Dem das Landwirtschaftsministerium betreffenden Verfahren lagen mehrere Sachver­haltsdarstellungen zugrunde, welche sich im Wesentlichen auf einen Rohbericht des Rechnungshofes zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft beziehen. Der Rechnungshof kritisierte darin die Praxis der Inseraten­vergabe sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien vom 13. Juni 2013 wird derzeit von der zuständigen Fach­sektion geprüft.

Zur Frage 10:

Der Kreis der Beschuldigten hat sich nicht verändert.

 


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