Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll218. Sitzung / Seite 74

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ben. Wie so oft hatte man das Gefühl, dass all jene, die in diesen Arbeitsgruppen sit­zen, auch wirklich ein Ergebnis haben wollen. – Ja, der Kollege Cap nickt zustimmend. Danke schön.

Das Problem war nur, dass dieses Thema anscheinend irgendwo anders, möglicher­weise außerhalb dieses Hauses, in den Parteizentralen oder in den Regierungsbüros, auch anders gesehen worden ist und es dann – ich sage jetzt einmal vorsichtig – zwei oder drei Jahre Stillstand gegeben hat. Und das sollten wir hier schon auch wieder in Erinnerung rufen. Bundeskanzler Faymann hat kürzlich in einem Interview gesagt, diese Regierung sei so aktiv gewesen und habe so viele positive Dinge zustande ge­bracht, dass man sich am Wahltag schon überlegen solle, ob man diese positive Koali­tion zwischen Rot und Schwarz nicht weiter beauftragen möchte, denn die Alternative wäre Chaos.

Meine Damen und Herren! Wir haben es jetzt wieder in der Bildungsdebatte gesehen: So positiv und so konstruktiv war diese Zusammenarbeit wohl nicht, denn die beiden wollten ja selbst nicht konstruktiv miteinander arbeiten. Und die Stimmung ist ja nach wie vor, wie man auch an den Zwischenrufen erkennt, nicht die beste.

Aber jedenfalls hat es diese Ergebnisse, die wir alle uns und die sich vor allem die Wählerinnen und Wähler von dieser großen Koalition erwartet haben, nicht gegeben – auch bezüglich des Demokratiepakets nicht. Ich erinnere daran: Da war ja eines der Ziele, die Zahl der Abgeordneten hier im Hohen Haus wenigstens auf 165 zu reduzie­ren. Wir vom BZÖ hatten ja einen anderen Vorschlag, nämlich die Zahl auf 100 zu re­duzieren.

Davon war ja keine Rede mehr, weil sich Rot und Schwarz überlegt haben: Nein, das wollen wir doch nicht, denn da geht es möglicherweise um die eigenen Mandatsträger.

Dann hat man einen Antrag vorgelegt – und um diesen geht es jetzt –, Bürgerbegehren einzusetzen, Online-Unterstützung für Volksbegehren zu ermöglichen. Das ist ja eigent­lich etwas Positives, aber so, wie es umgesetzt worden ist, auch wieder nicht, weil es nur einen kleinen Teil der Wählerinnen und Wähler begünstigt hätte.

Was völlig gefehlt hat, war die Aufwertung der Volksbegehren. Sie wissen, auch wir ha­ben in unserem Programm – und alle anderen, glaube ich, auch; dazu gab es einstim­mige Anträge –, dass man Volksabstimmungen durchführen sollte, wenn ein Volksbe­gehren besonders erfolgreich ist, aus unserer Sicht bei 400 000 Unterschriften. Dazu gab es auch intensive, sehr konstruktive Beratungen.

Wir haben dann Enqueten und Hearings durchgeführt. Später hat man gesehen: Da gibt es verfassungsrechtliche Probleme, wenn es eine sogenannte Volksgesetzge­bung – ohne Einbeziehung des Parlaments – in unserer Verfassung gäbe. Deshalb ha­ben wir ja versucht, einen konstruktiven Vorschlag zu machen: Gut, wenn das mit der Volksabstimmung nicht geht, dann soll man wenigstens eine unverbindliche Volksbe­fragung anhängen, wenn ein Volksbegehren erfolgreich durchgeführt und unterstützt wurde.

Kollege Cap hat – und das möchte ich ihm wirklich zugestehen – sehr offensiv gesagt, dass er vom Ausbau dieses Instruments der direkten Demokratie nicht sehr viel hält, weil er ein Anhänger der repräsentativen Demokratie ist. Das bin ich auch. Ich sage: Die direkte Demokratie sollte den Parlamentarismus und die parlamentarische Demo­kratie nicht ersetzen, aber ergänzen und unterstützen. Und ich glaube, dieser Vor­schlag, das Volk bei einem erfolgreichen Volksbegehren wenigstens zu befragen, ist gut. Da müsste die Politik halt so selbstbewusst sein zu sagen: Ja, wir nehmen das als Entscheidungsgrundlage zur Kenntnis, aber die Entscheidung bleibt nach wie vor hier im Parlament.

 


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