Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 46

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Erstens einmal gibt es in Wien das Institut der Untersuchungskommission, und das ist ein Minderheitsrecht. Die Kommission hat es gegeben, und es ist untersucht worden – ganz im Unterschied zu den Vorgängen hier im Hohen Haus, denn nicht nur der letzte Untersuchungsausschuss wurde am Höhepunkt der Untersuchungen abgedreht. Ich nenne nur der Vollständigkeit halber den Eurofighter-Untersuchungsausschuss und den letzten, den betreffend die Telekom. Und ich nenne vor allem noch den Banken-Untersuchungsausschuss, denn da führt die Spur direkt hinein in Ihre Parteizentrale. Und jedes Mal, wenn es besonders heiß wurde und wenn es einerseits um die Hypo Alpe-Adria ging, aber andererseits auch um Geldwäsche-Vorwürfe gegen den Raiffeisen-Konzern, großen Stils, sind Sie in Tateinheit mit der SPÖ gekommen, weil sie die Raiffeisen-Medien nicht aushalten will, und haben den Untersuchungs­aus­schuss abgedreht.

Ich sage Ihnen: Nie mehr wieder! Und deshalb ist es eine Koalitionsbedingung, dass wir das als Minderheitsrecht verankern (Beifall bei den Grünen), damit Schaden von den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abgewendet werden kann.

Sie sind eine Schadensmaximierungspartei (in Richtung ÖVP) – egal, ob es um die Hypo Alpe-Adria geht oder um sonstige Malversationen. Das hat auch seinen guten Grund: Hätte nämlich der Telekom-Untersuchungsausschuss weiterarbeiten können, hätten wir längst diskutiert, auch in diesem Haus, dass es der Raiffeisen-Sektor ist, dass es die Banken sind, die in ein Schmiergeld-Karussell der ÖVP oben einzahlen, und unten kommen Schwarz-Konten heraus. Und wer hat dort die Verfügungs­berech­tigung bis zuletzt? – Ihre Parteimanager! Ihr Wahlkampfleiter ist der Letzte, der auf das Schwarzgeldkonto der ÖVP Zugriff hat, wo oben die Banken hineinzahlen! – Schämen Sie sich und hören Sie auf mit Ihren Vorträgen hier herinnen! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist unerträglich! Sie schaden nicht nur dem Land und dem Steuerzahler, sondern Sie schaden auch sich selbst. Aber vielleicht werden Sie bald die Möglichkeit haben, sich in der Opposition einem reinigenden Prozess zu unterziehen. Es ist ja nie zu spät. Und auch für Sie ist der Weg zur Umkehr offen.

Jetzt aber zum Thema direkte Demokratie. In der Steiermark haben wir da ein beson­deres Problem: Entgegen dem Regierungsprogramm der Bundesregierung, der Bundes-SPÖ und der Bundes-ÖVP, Herr Kanzler – der Vizekanzler ist ja nicht hier –, haben Sie verankert, dass im Fall von Zusammenarbeit, insbesondere von Gemeinde­fusionen, eine Volksabstimmung verpflichtend – verpflichtend! – vorgesehen sein soll.

Jetzt sage ich im Übrigen: Bei Gemeindefusionen kann man dafür sein, muss man aber nicht. Jedenfalls ist es aber richtig und vernünftig, die unmittelbar davon betrof­fene Bevölkerung mit einzubeziehen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ja wann denn, wenn nicht in diesem Fall, wenn es um die unmittelbare gemeinsame Gestaltung des engsten Lebensumfeldes geht?! Sie würden „Heimat“ sagen, ja.

In einer unüberbietbar arroganten Art hat die sogenannte Irgendwie-Partnerschaft in der Steiermark, in diesem Fall eine Drüberfahr-Partnerschaft, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Ihrer eigenen Partei – aber die kann man ja noch weglassen –, jedenfalls die gesamte Bevölkerung ins Eck gestellt und abgekanzelt. Ihr Landeshaupt­mann Voves hat sogar noch gesagt: Wo kommen wir denn hin, wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt?! Solange er Landeshauptmann ist, passiert das nicht. – Aha, die Bevölkerung in 120 steirischen Gemeinden ist also der Schwanz! Was Herr Voves ist, will ich an dieser Stelle nicht weiter beurteilen. Jedenfalls ist er undemokratisch. Und so kann es nicht sein!

Deshalb bringen wir hier einen Entschließungsantrag ein, der Sie an Ihr eigenes Regierungsprogramm erinnern soll, denn dort haben Sie das genau festgeschrieben.

 


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