Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 51

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Herr Bundeskanzler, weisen Sie doch Ihren Herrn Cap und Ihren Herrn Koalitions­partner Kopf an, die Abstimmung freizugeben! Wir helfen Ihnen dabei, Ihr eigenes Regierungsprogramm umzusetzen – natürlich im Widerstand gegen die sogenannten Reformzwillinge Voves und Schützenhöfer; zwei Reformzwillinge, die wie der Wilde auf der Maschin’ zwar schneller dort sind, aber nicht wissen, wohin sie unterwegs sind.

Reformieren – ja, aber mit Sinn, Logik, Vernunft und finanziellem und wirtschaftlichem Hausverstand! Aber nicht gegen die Bevölkerung, gegen die Interessen der Menschen! Dafür steht das BZÖ: für sinnvolle Reformen, wo wir die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einbinden. Das hat Josef Bucher in den letzten Wochen in jeder TV-Konfrontation bewiesen, indem er Inhalte gebracht hat anstatt Überschriften und Plattitüden.

Darum geht es auch am 29. September: eine starke Stimme für Josef Bucher, eine starke Stimme für eine moderne Mitte in Österreich, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zu seinem Sitzplatz begebenden Abg. Grosz –: Die letzte Rede!)

13.03


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden soeben eingebrachten Anträge werden mitverhandelt.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Grosz, Bucher, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Direkte Demokratie gegen rot-schwarzen Reformstau und soziale Kälte“

betreffend endgültige Beseitigung des Pflegeregresses

Eines der nicht ausschließbaren und in seiner zeitlichen Dimension überhaupt nicht steuerbaren Lebensrisiken ist die Pflegebedürftigkeit. Zur persönlichen Belastung der Betroffenen kommen noch praktisch nicht kalkulierbare Kosten, die bei einer stationären Unterbringung eine Durchschnittspension um das Vielfache übertreffen können.

Seltsamerweise ist man in Österreich zwar bei Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit und Armut solidarisch, aber immer noch nicht überall bei Pflegebedürftigkeit. So haben zwar alle Länder die Verpflichtung der nahen Verwandten des Pflegebedürften zum Ersatz eines Teils der Unterbringungskosten beseitigt, die Steiermark hat ihn aber sogar wieder eingeführt. Dort stellt der Pflegeregress also weiterhin eine Hemm­schwelle für die Unterbringung in einem Pflegeheim dar und bedeutet ein finanzielles Risiko in Höhe von bis zu 15 % des Nettoeinkommens für die nahen Angehörigen eines Pflegebedürftigen, der im Heim untergebracht werden muss.

Pflege ist eine Landeskompetenz. Dem Bund kommt daher eigentlich leider keine Eingriffsmöglichkeit zu. Dennoch sollte die Bundesregierung versuchen, eine Einigung zwischen den Ländern zustandezubringen, damit Pflegeregresse endgültig der Ver­gangenheit angehören und nicht bei jeder Budgetknappheit wie in der Steiermark von der Landespolitik überraschend wieder aus dem Hut gezaubert werden können.

Anlässlich einer Debatte über mehr direkte Demokratie ist anzumerken, dass in der Steiermark schon 17.646 Unterschriften gegen den Pflegeregress gesammelt wurden. Die direkte Demokratie wird dort von SPÖ und ÖVP mit Füßen getreten, die sich weigern, diese unsoziale Belastung wieder abzuschaffen, obwohl viele Betroffene in


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