die Vergleichbarkeit von Datengrundlagen und die Einheitlichkeit von Begriffen, Abgrenzungskriterien, Kontierung und der Verbuchungspraxis zu erreichen, sowie
eine übersichtliche Darstellung von ökonomischen Sondereffekten in Abgrenzung zur laufenden Haushaltsführung zu geben.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag zur Vereinheitlichung des Haushaltsrechts – unter Berücksichtigung der oben genannten Empfehlungen des Rechnungshofes – vorzulegen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verfassungsrechtlicher Schutz vor „Zwangsenteignungen“ der Österreicherinnen und Österreicher zur Krisenbewältigung“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Strache und weitere Abgeordneter an die Bundesministerin für Finanzen betreffend die Desinformationspolitik über die budgetäre Lage Österreichs
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erläutert in seinem Bericht Fiscal Monitor Oktober 2013 sehr klar, welche Vorstellungen bzw. Lösungsvorschläge er in Hinblick auf die Schuldenreduktion für einige EU-Staaten in Planung hat. Der Akzeptanzproblematik seines Vor-habens ist er sich bewusst, indem die Fragestellungen betont vorsichtig formuliert und die Lösungsansätze lediglich als theoretisches „Gedankenspiel“ getarnt werden.
Beispielhaft nennt der IWF eine einmalige Abgabe in der Höhe von 10% für alle Haushalte für 15 EU-Staaten. Für den IWF liegt der „Charme“ dieser Abgabe darin, dass, wenn diese vor einer möglichen Steuerflucht eingehoben würde und glaubhaft gemacht werden könne, diese Abgabe einmalig sei, die Bürger/innen nicht irritiert wären, sondern vielmehr einige diese Steuer sogar als fair empfänden. Damit liefert der IWF gleich die psychologisch begründete Gebrauchsanweisung zur Umsetzung mit. Der Zynismus des IWF gipfelt dann in der Aussage, dass in Deutschland und Japan nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg mit solchen Abgaben erstaunlich viel Erfahrung gemacht worden sei (Fiscal Monitor Oct. 2013 (International Monetary Fund) S.49). Die Schulden von 15 EU-Staaten, darunter auch Österreich, könne man damit auf das Vorkrisenniveau von 2007 bringen.
Nationalbankchef Ewald Nowotny meint zu den „Gedankenspielen“ des IWF, dass es sich dabei um wirtschaftspolitische Verfahren handle, die in Kriegs- oder Nachkriegszeiten von Bedeutung waren („Die Presse vom 06.11.2013).
Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer glaubt zwar nicht, dass eine solche Steuer in Österreich umsetzbar wäre, schließt aber ähnlich gelagerte „Budgetsanierungsmaßnahmen“ nicht völlig aus.
„Das Vertrauen der Menschen wäre erschüttert, das könne niemand wollen, erklärte er in einem ORF-Interview. Prinzipiell wäre es aber möglich, dass die heimischen Politiker
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