Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 154

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zwecks Budgetsanierung Ersparnisse anzapfen. Die Steuer dürfte aber nicht in einer Höhe eingeführt werden, die einer Enteignung gleichkomme, so Mayer.“ („Vorarlberger Nachrichten“ vom 06.11.2013)

Und nun soll es  werden die Vorstellungen des IWF verwirklicht  endlich ans Einge­machte der Österreicher/innen gehen, nämlich an deren Sparbücher. RZB-Chef Walter Rothensteiner meint dazu richtigerweise, „angespartes Kapital ist das Eigentum der Sparer und muss daher sicher sein.“

Schon auf Zypern gab es bekanntlich einen „Versuchsballon“, der erst im letzten Mo­ment abgemildert wurde. Ursprünglich sah das Zypern-Modell zur Sanierung maroder Banken nämlich eine einmalige Stabilitätsabgabe auf inländische und ausländische Bankeinlagen in Höhe von 6,75 % für Einlagen unter € 100 000.- und 9,9 % für Einla­gen über € 100.000.- vor. „Durchziehen“ wollte man das Ganze übers Wochenende, um so die Kontoinhaber/innen am folgenden Montag vor vollendete Tatsachen zu stel­len. Erst nach massiven Protesten, die sich nicht nur auf Zypern beschränkten, blieb die Sicherung der Einlagen bis zu € 100.000.- unangetastet.

In Kombination mit den „Schulden-Steuern“-befürwortenden Aussagen führender SPD-Vertreter in Deutschland sowie der anhaltenden Vermögenssteuerideen der SPÖ in Österreich, bleibt alles in allem erhebliche Verunsicherung bei den Österreicherinnen und Österreicher zurück.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, durch den die österreichischen Bürgerinnen und Bürger vor staat­lichen „Enteignungsmaßnahmen“ beispielsweise in Form einer einmaligen Sondersteu­er bzw. Zwangsabgabe auf Vermögen verfassungsrechtlich geschützt werden.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Oster­mayer. Herr Staatssekretär, Ihre Redezeit beträgt maximal 10 Minuten. – Bitte.

 


17.05.33

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ross­mann hat mich jetzt herausgefordert, mich zu Wort zu melden. Er hat gesagt, er ist seit 30 Jahren mit der Finanzierung öffentlicher Haushalte befasst. Zugegebenermaßen bin ich das noch nicht so lange. Ich habe mich aber natürlich in den letzten Jahren immer wieder intensiv mit dem Thema befasst. Wir haben Konsolidierungspakete verhandelt. Da ist immer wieder ein wesentlicher Unterschied zu beachten, nämlich zwischen strukturellen Maßnahmen, die auf das strukturelle Defizit wirken, und anderen Maß­nahmen, die auf das Maastricht-Defizit wirken. Dann gibt es noch einen großen Unter­schied zwischen Budget und Bundesfinanzrahmen.

Sie haben in Ihrem Redebeitrag der Frau Bundesministerin unterstellt, dass sie gesagt hat, wir haben kein Budgetloch, und dann gesagt hat, wir haben ein Budgetloch. Das Budget ist das Budget 2013. Das haben wir beschlossen, und das ist derzeit in Vollzug. Wir haben auch Bundesfinanzrahmen beschlossen, aber noch kein Budget 2014. (Zwi­schenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Da Sie ja, glaube ich, noch immer in der Arbei­terkammer beschäftigt sind, möchte ich zwei Ihrer Kollegen zitieren.

 


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