zwecks Budgetsanierung Ersparnisse anzapfen. Die Steuer dürfte aber nicht in einer Höhe eingeführt werden, die einer Enteignung gleichkomme, so Mayer.“ („Vorarlberger Nachrichten“ vom 06.11.2013)
Und nun soll es – werden die Vorstellungen des IWF verwirklicht – endlich ans Eingemachte der Österreicher/innen gehen, nämlich an deren Sparbücher. RZB-Chef Walter Rothensteiner meint dazu richtigerweise, „angespartes Kapital ist das Eigentum der Sparer und muss daher sicher sein.“
Schon auf Zypern gab es bekanntlich einen „Versuchsballon“, der erst im letzten Moment abgemildert wurde. Ursprünglich sah das Zypern-Modell zur Sanierung maroder Banken nämlich eine einmalige Stabilitätsabgabe auf inländische und ausländische Bankeinlagen in Höhe von 6,75 % für Einlagen unter € 100 000.- und 9,9 % für Einlagen über € 100.000.- vor. „Durchziehen“ wollte man das Ganze übers Wochenende, um so die Kontoinhaber/innen am folgenden Montag vor vollendete Tatsachen zu stellen. Erst nach massiven Protesten, die sich nicht nur auf Zypern beschränkten, blieb die Sicherung der Einlagen bis zu € 100.000.- unangetastet.
In Kombination mit den „Schulden-Steuern“-befürwortenden Aussagen führender SPD-Vertreter in Deutschland sowie der anhaltenden Vermögenssteuerideen der SPÖ in Österreich, bleibt alles in allem erhebliche Verunsicherung bei den Österreicherinnen und Österreicher zurück.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den die österreichischen Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen „Enteignungsmaßnahmen“ beispielsweise in Form einer einmaligen Sondersteuer bzw. Zwangsabgabe auf Vermögen verfassungsrechtlich geschützt werden.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Staatssekretär Ostermayer. Herr Staatssekretär, Ihre Redezeit beträgt maximal 10 Minuten. – Bitte.
17.05
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Rossmann hat mich jetzt herausgefordert, mich zu Wort zu melden. Er hat gesagt, er ist seit 30 Jahren mit der Finanzierung öffentlicher Haushalte befasst. Zugegebenermaßen bin ich das noch nicht so lange. Ich habe mich aber natürlich in den letzten Jahren immer wieder intensiv mit dem Thema befasst. Wir haben Konsolidierungspakete verhandelt. Da ist immer wieder ein wesentlicher Unterschied zu beachten, nämlich zwischen strukturellen Maßnahmen, die auf das strukturelle Defizit wirken, und anderen Maßnahmen, die auf das Maastricht-Defizit wirken. Dann gibt es noch einen großen Unterschied zwischen Budget und Bundesfinanzrahmen.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag der Frau Bundesministerin unterstellt, dass sie gesagt hat, wir haben kein Budgetloch, und dann gesagt hat, wir haben ein Budgetloch. Das Budget ist das Budget 2013. Das haben wir beschlossen, und das ist derzeit in Vollzug. Wir haben auch Bundesfinanzrahmen beschlossen, aber noch kein Budget 2014. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Da Sie ja, glaube ich, noch immer in der Arbeiterkammer beschäftigt sind, möchte ich zwei Ihrer Kollegen zitieren.
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