Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 183

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turmaßnahmen für die drei verstaatlichten Banken, insbesondere für die Hypo Group Alpe Adria, vorsieht, obwohl das Bundeshaushaltsrecht diese in Ausführung von Art 51 (8) B-VG zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen explizit vorsieht. Aufklärung darü­ber, wann, von wem und warum entschieden wurde, geänderte Wirtschaftsprognosen bei der Vorlage des Bundesfinanzgesetzes 2013, des Bundesfinanzrahmengeset­zes 2014-2017 und weiterer Vorlagen (z.B. die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2014 vom 15. Oktober 2013 an die Europäische Union) außer Acht zu lassen.

3. Aufklärung darüber, wann welche Mitglieder der Bundesregierung seit 2011 über die Wirtschaftsprognosen von WIFO, IHS, internationalen Organisationen und sonstigen Organisationen in Kenntnis gesetzt wurden.

4. Aufklärung darüber, welche Rolle den jeweiligen Wirtschaftsforschungsinstituten im Rahmen der Budgeterstellung und mittelfristigen Finanzplanung des Bundes zugekom­men ist.

5. Aufklärung darüber, welche dieser Prognosen mit welcher Begründung der Erstel­lung der mittelfristigen Budgetplanung (BFRG 2013 - 2016 sowie BFRG 2014 – 2017) und des BFG 2013 zugrunde gelegt wurden.

6. Aufklärung darüber, warum die Schätzungen der öffentlichen Abgaben (brutto und netto) im BFRG 2014-2017 trotz geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ge­genüber dem BFRG 2013-2016 de facto unverändert und somit auf den Annahmen über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu Jahresende 2011 fortgeschrieben wurden.

7. Aufklärung darüber, wann und warum entschieden wurde, bei der Vorlage des Bun­desfinanzrahmens 2014-2017 und weiterer Vorlagen bestimmte Einzahlungen (z.B. Kapitalertragsteuer, Immobilienertragssteuer) zu überschätzen, andere Einzahlungen (z.B. Finanztransaktionssteuer) trotz sich abzeichnender Verschiebung zu budgetieren und bestimmte Ausgabenkürzungen (z.B. Förderreform, Verwaltungsreform) trotz sich abzeichnender Implementierungsprobleme in unrealistischer Höhe einzustellen

8. Aufklärung darüber, warum dem Bundesfinanzrahmen 2014 – 2017 für die Auszah­lungen der Untergliederung 22 (Pensionsversicherung) nicht das damals rezenteste Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (§ 108e ASVG) zu­grunde gelegt wurde, wodurch es zu einer zu optimistischen Darstellung des Bundes­zuschusses zur Pensionsversicherung kam.

9. Aufklärung darüber, welche Rolle leitende Beamte des Finanzministeriums bei der Schönung der Budgetzahlen im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Budget­planung (BFRG 2013-2016 sowie BFRG 2014-2017) sowie der Budgeterstellung (BFG 2013) spielten.

10. Aufklärung über die Frage, inwieweit die Vorlage geschönter Budgets und Bundes­finanzrahmen mit der Absicht getätigt wurden, der Bevölkerung im Vorfeld der Natio­nalratswahlen am 29. September 2013 einen soliden und verlässlichen Budgetpfad in Richtung ausgeglichener öffentlicher Haushalte für die kommende Legislaturperiode vorzugaukeln.

11. Aufklärung darüber, ob Mitglieder der Bundesregierung ihr Amt zur Wahlkampfhilfe missbraucht haben.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, Be-


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