Die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse soll mit jeweils 24 festgesetzt werden, die sich auf die Fraktionen wie folgt verteilen: je 7 Mitglieder und Ersatzmitglieder jeweils auf die SPÖ und ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied und Ersatzmitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.
Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Vorschlag ist daher abgelehnt.
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Die Tagesordnung ist hiemit erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Budgetlüge der Bundesregierung.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 GOG-NR
der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Budgetlüge der Bundesregierung (Budgetlüge-Untersuchungsausschuss)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit der Budgetlüge der Bundesregierung wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 24 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 7, ÖVP 7, FPÖ 5, Grüne 3, TS 1, Neos 1 besteht“
Gegenstand der Untersuchung
1. Aufklärung darüber, wann, von wem und warum auf Basis welcher Grundlagen entschieden wurde, die Obergrenzen für die Auszahlungen der Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) insbesondere für die Hypo Alpe Adria sowie die anderen verstaatlichten Kreditinstitute im Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 vollkommen unrealistisch und unter Verletzung der in Art 51 (8) B-VG verankerten Grundsätze der Transparenz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes anzusetzen.
2. Aufklärung darüber, warum der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2014 – 2017 für die Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) keine Steuerungs- und Korrek-
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