Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 182

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Die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder dieser Ausschüsse soll mit jeweils 24 fest­gesetzt werden, die sich auf die Fraktionen wie folgt verteilen: je 7 Mitglieder und Er­satzmitglieder jeweils auf die SPÖ und ÖVP, je 5 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die FPÖ, je 3 Mitglieder und Ersatzmitglieder auf die Grünen, je 1 Mitglied und Ersatz­mitglied jeweils auf STRONACH und NEOS-LIF.

Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Vorschlag ist daher abgelehnt.

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Die Tagesordnung ist hiemit erschöpft.

18.42.39Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politi­schen und rechtlichen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Bud­getlüge der Bundesregierung.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 33 Abs. 2 GOG-NR

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kollegin­nen und Kollegen

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammen­hang mit dem Vorwurf einer Budgetlüge der Bundesregierung (Budgetlüge-Untersu­chungsausschuss)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit der Budget­lüge der Bundesregierung wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus ins­gesamt 24 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 7, ÖVP 7, FPÖ 5, Grüne 3, TS 1, Neos 1 besteht“

Gegenstand der Untersuchung

1. Aufklärung darüber, wann, von wem und warum auf Basis welcher Grundlagen ent­schieden wurde, die Obergrenzen für die Auszahlungen der Untergliederung 46 (Fi­nanzmarktstabilität) insbesondere für die Hypo Alpe Adria sowie die anderen ver­staatlichten Kreditinstitute im Bundesfinanzrahmengesetz 2014-2017 vollkommen un­realistisch und unter Verletzung der in Art 51 (8) B-VG verankerten Grundsätze der Transparenz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes anzusetzen.

2. Aufklärung darüber, warum der Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2014 – 2017 für die Untergliederung 46 (Finanzmarktstabilität) keine Steuerungs- und Korrek-


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