Besserungsklauseln im Interesse des Republik Österreich als Käufer Aufnahme in das Vertragswerk fanden.
10. Aufklärung darüber, welche Szenarien seitens des Prüfunternehmens PwC im Rahmen des „Asset Screenings“ dargestellt wurden und inwieweit diese Szenarien die Entscheidungsbasis zum Aktienkauf bildeten.
11. Aufklärung, inwieweit eine nachträgliche Due Diligence in Hinblick auf die Zeit der Eigentümerschaft der BayernLB insbesondere im Rahmen der laut Medienberichten im Frühjahr 2010 unter Leitung des Präsidenten der Finanzprokuratur begonnenen CSI (Klärung des Vermögensverfalls der HGAA) stattgefunden und von der politischen Führung eingefordert wurde.
12. Aufklärung über die genauen Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Entscheidungswege im zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) hinsichtlich Wahrnehmung der Eigentümerrechte und Pflichten bei der HGAA, den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission etc. sowie den damit dokumentierten Tätigkeiten seit der Notverstaatlichung.
13. Aufklärung der Hintergründe des beim Landesgericht München I, 32. Zivilkammer anhängigen Rechtsstreits über zumindest 2,3 Mrd. EUR zwischen der BayernLB und der HGAA sowie Überprüfung ob die streitgegenständlichen Kredite der BayernLB im Zeitpunkt der Notverstaatlichung durch das verhandlungsführende BMF und sonstige Beteiligte ordnungsgemäß berücksichtigt wurden und warum und auf welcher Rechtsgrundlage die Einstellung der Rückzahlungen erst im Jahr 2012 erfolgte.
Untersuchung der Vorgänge rund um die Abwicklung/Restrukturierung der HGAA
14. Aufklärung darüber, wann die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Republik Österreich (insbesondere das diese vertretende BMF) erstmalig diskutiert wurde bzw. dieser Unterlagen seitens der Gesellschaft dazu vorlagen, wie mit diesen verfahren wurde und wie dieses Modell ökonomisch bewertet wurde.
15. Aufklärung darüber, zu welchem Zeitpunkt dem BMF zum ersten Mal eine Portfolioanalyse der HGAA vorlag und wie diese bewertet wurde.
16. Aufklärung über die verschiedenen im BMF und in anderen einschlägigen Gremien (insbesondere der Hypo Task Force) diskutierten potentiellen Abwicklungsmodelle für die HGAA sowie Überprüfung allfälliger Beurteilungen, Gutachten und Cost-Benefit Analysen zu den verschiedenen Varianten.
17. Aufklärung über die Rolle der Finanzprokuratur in den Verkaufsverhandlungen, in der Vertragsgestaltung sowie in der Konzeptionierung der Abwicklungsmodelle bzw. im EU-Beihilfenverfahren und in Rechtsstreitigkeiten mit der BayernLB.
18. Aufklärung der an die Europäische Kommission übermittelten Restrukturierungspläne (Stellungnahmen der Republik und beantwortete Fragebögen der EU-Kommission).
19. Aufklärung darüber, ob die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Republik aus anderen als rein wirtschaftlichen Überlegungen heraus bis heute nicht umgesetzt wurde.
20. Aufklärung darüber, ob die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Bundesregierung aus rein wahltaktischen Gründen bis heute nicht umgesetzt wurde.
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