Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 88

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21. Aufklärung darüber, ob infolge der verschleppten bzw. unterlassenen Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ und die dadurch erforderlichen unnötig hohen Kapitaleinschüsse seitens der Republik Österreich ein Schaden für die Republik bzw. die Steuerzahler entstanden ist.

22. Aufklärung darüber, ob der Republik Österreich oder einem ihrer Unternehmen ein Reputationsschaden dadurch entstanden ist, dass die Entscheidung hinsichtlich Abwicklung jahrelang verschleppt wurde.

23. Aufklärung darüber, inwieweit die bis dato nicht erfolgte Abwicklung ursächlich dafür war, dass Berater- und Anwaltshonorare in kolportierter Höhe von rd. 300 Mio. Euro angefallen sind.

24. Aufklärung darüber, inwiefern und durch wen bereits Gespräche mit privaten Inves­toren (insbesondere den österreichischen Kreditinstituten wie z.B. Raiffeisenbanken, Erste Bank/Sparkassen, Hypo Banken) über die Bildung einer „Bad Bank“ stattgefunden haben und inwieweit eine solche Lösung auch mit Verantwortlichen der heimischen sowie internationalen Statistikbehörden sowie gegebenenfalls ebenfalls zustimmungsrelevanten Alteigentümern bereits erörtert wurde.

25. Aufklärung darüber, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt Experten in die strate­gischen Überlegungen zur Abwicklung der HGAA (insbesondere in Hinblick auf die „Bad Bank“) involviert waren.

26. Aufklärung darüber, ob der Erlös für das Österreich-Geschäft der HGAA aufgrund der unterlassenen Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ niedriger ausgefallen ist bzw. wie die öffentlich geführte politische Diskussion das verstaatlichte Institut strukturell geschädigt hat (etwa über Kundenabflüsse).

Untersuchungsauftrag

Der Gegenstand der Untersuchung soll durch Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente sowie Auskünfte jeglicher Art sowie Einsicht in sämtliche Akten, Berichte und Protokolle - insbesondere des Bundeskanzleramts, des Bundes­ministeriums für Finanzen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktauf­sichts­behörde, der Finanzmarktbeteiligung AG, des Untersuchungsausschusses zur Überprüfung des Verkaufs von Anteilen der HGAA durch die Kärntner Landesholding des Kärntner Landtags und der „Task Force Hypo Alpe Adria“ - verfolgt werden.

Hierbei sollen sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten geprüft werden.

Begründung

Im Dezember 2009 erwarb die Republik Österreich alle Anteile der HBInt für einen symbolischen Euro von der BayernLB. Durch Abwertungen im Zuge der Bankenkrise hatte die HGAA Ende 2009 einen Kapitalbedarf von 1,5 Mrd. EUR. Am 22. November 2009 gab der damalige bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon gegenüber dem österreichischen Finanzminister Josef Pröll bekannt, der HGAA über die BayernLB kein frisches Kapital mehr zur Verfügung stellen zu wollen. Gleichzeitig zog die BayernLB in Form von Kündigung von Darlehen 1,2 Mrd. EUR von der HBInt ab und brachte diese so an den Rand des Konkurses. Die Schädigung der HGAA wurde dabei in Kauf genommen.

Zum Verkaufszeitpunkt hatte die BayernLB noch Forderungen in Höhe von 4 Mrd. EUR gegenüber der HGAA. Die Verhandlungen zwischen der BayernLB und der Republik


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