Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 157

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Kennen Sie schon das neue Motto der Bundesregierung? – Was du heute kannst besorgen, das verschiebe doch auf morgen. (Abg. Heinzl: Das ist ein Witz!) Bei Durchsicht des Regierungsprogramms fällt einem nämlich sofort auf, dass sehr viele Maßnahmen erst 2016 oder später umgesetzt werden sollen. Das klingt nicht wirklich nach einem ambitionierten Fahrplan, Herr Bundeskanzler.

In aller Kürze darf ich auf die steuerlichen Highlights – ich darf mich korrigieren: steuerlichen „Badlights“ – hinweisen.

„Badlight“ Nummer eins: Steuerstrukturreform. Laut Regierungsprogramm soll im BMF mit Jänner 2014 eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die bis Ende 2014 den Reformpfad zur Harmonisierung und Steuervereinfachung vorzulegen hat. Bis Ende 2015 soll laut Regierungsprogramm die legistische Umsetzung erfolgen. Was hindert Sie daran, Herr Finanzminister, Steuerreformen sofort umzusetzen (Ruf bei der FPÖ: Genau!), wie zum Beispiel die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent? (Beifall bei der FPÖ.)

Im Übrigen hat Ihre Vorgängerin, Frau Finanzministerin Fekter, damals bereits eine Arbeitsgruppe zur Neukodifizierung des EStG eingerichtet, und offenbar ist dabei nichts herausgekommen.

„Badlight“ Nummer zwei: die Gruppenbesteuerung. Laut Regierungsprogramm wird die Gruppenbesteuerung räumlich auf EU-, EWR-Staaten und DBA-Staaten mit umfassenden Amtshilfeabkommen beschränkt.

Dazu muss man wissen, dass Österreich mit über 85 Staaten Doppelbesteuerungs­abkommen abgeschlossen hat und mit sehr vielen Staaten auch ein Amtshilfe­ab­kommen besteht. Da frage ich mich: Worin besteht nun die räumliche Einschränkung der Gruppenbesteuerung, Herr Finanzminister? Hier zeigt sich wieder der Kniefall der Bundesregierung vor dem Finanzsektor.

Für Tochtergesellschaften außerhalb der EU beziehungsweise des EWR sollte die Gruppenbesteuerung auf keinen Fall mehr möglich sein – das hat uns schon seit 2005 horrende Summen gekostet. (Beifall bei der FPÖ.)

Zu „Badlight“ Nummer drei, auf das Sie so stolz sind: die Harmonisierung der Rech­nungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte. 400 000 Unternehmen in Österreich sind in der Lage, nach einheitlichen Regeln zu bilanzieren, aber die Bundes­regierung hat es bis dato nicht zustande gebracht, sich gemeinsam mit den neun Bundesländern auf einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zu einigen. Da dürfen wir einmal gespannt sein, ob die Bundesregierung dieses Mal in der Lage sein wird, diese Selbstverständlichkeit umzusetzen.

Und wissen Sie, Herr Finanzminister, was mich als Steuerrechtler bei Durchsicht des Regierungsprogramms persönlich sehr kränkt? – Sie wissen nicht einmal, wie man „Einkommensteuergesetz“, „Gesellschaftsteuer“ und „NoVA“ korrekt schreibt. Also viel­leicht schauen Sie einmal im Gesetzbuch Steuerrecht nach.

Wenn man das Regierungsprogramm analysiert, dann fragt man sich wirklich, wofür jetzt zwei Monate lang diskutiert und verhandelt wurde. Mir ist aber jetzt völlig klar, warum die Bevölkerung nicht so wie in Deutschland laufend über die Verhandlungs­ergebnisse informiert wurde: Es hat ja nie berichtenswerte Ergebnisse gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Übrigens darf ich noch die „Salzburger Nachrichten“ zitieren. In der gestrigen Ausgabe stand drinnen, dass bei mindestens zwei Ministern der alten und neuen Regierung verbürgt ist, dass sie nur deswegen im Amt bleiben, weil die Kammer beziehungsweise das Bundesland, wo sie herkommen, sie unter keinen Umständen zurücknehmen


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