Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll7. Sitzung / Seite 194

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Der auf das Schuljahr konzentrierte, in Zusammenhang mit Unterrichts-, Korrektur-, Projekt- oder Semester- bzw. Schulschlussarbeit unterschiedliche Arbeitsanfall von 40 bis 50 und mehr Arbeitsstunden pro Woche (Ferien über das gesetzliche Ausmaß an Jahresurlaub hinaus als Jahreszeitausgleich) wird mit einem Lehrverpflichtungsmodell, das die (Voll-) Beschäftigung einer Vertragslehrperson von einer fixen Wochen­stundenanzahl (in der Regierungsvorlage 24) ableitet, nicht berücksichtigt.

Die vorgesehene Regelung lässt weitere wichtige Forderungen der LehrerInnen außer Acht, die sowohl für die Lehrkräfte als auch für die SchülerInnen und Eltern wichtige Voraussetzungen für eine bessere Schule sind:

Gleiche Bezahlung, keine unterschiedlichen Zulagen nach Schulstufe

Gleiche Arbeitszeit für alle Schulstufen und Fächer (unter Berücksichtigung standort­bezogener zusätzlicher Tätigkeiten)

Arbeitszeitliche Entlastung der LehrerInnen  durch Einsatz von Supportpersonal für die nicht-unterrichtlichen Tätigkeiten

Gemeinsames Dienstrecht für Lehrpersonen an Pflichtschulen, BMHS und land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

einheitliche Schul-Personalverwaltung

Verlagerung der Umsetzungskompetenzen an die Schulen und für die Schulen

von den Schulpartnern gewählte Schulleitungsteams

Mitwirkungsrechte für und Rechenschaftspflicht gegenüber den Schulpartnern

Lehrkräfte an den über 6.000 Schulen in Österreich arbeiten unter unterschiedlichsten Bedingungen. Große und kleine Schulstandorte, Grundschulen und Höhere Schulen, Schulversuchsschulen und Regelschulen, Schulen in ländlichen und urbanen Gebieten, Tages- und Abendschulen usw. arbeiten ganz unterschiedlich. Auch der Auf­wand in den einzelnen Unterrichtsgegenständen ist nicht vergleichbar. Während Sprachlehrer jedes Schuljahr tausende Seiten an Hausaufgaben und Schularbeiten korrigieren müssen, bereiten LehrerInnen in naturwissenschaftlichen Fächern aufwen­dige Versuchsanordnungen oder Experimentierstationen vor. LehrerInnen für Bewegung und Sport organisieren Sportwochen und Skikurse, LehrerInnen für musisch-kreative Unterrichtsfächer bereiten Konzerte, Aufführungen und Ausstellungen vor, betreuen Proben etc. Von allen zukünftigen LehrerInnen zu erwarten, sie könnten 24 Stunden pro Woche unterrichten, während die Unterrichtsqualität gleich bleibt, ist illusorisch.

Damit Schulen den Einsatz der Lehrkräfte an die Standortbedingungen anpassen können, müssen die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen­ausschüssen der Personalvertretung  autonom über den Einsatz der Lehrkräfte (und die Gruppengrößen) entscheiden können. Um die LehrerInnenarbeitszeit einerseits flexibel, über das Schuljahr jedoch vergleichbar zu gestalten, muss ein Jahresnorm­modell eingeführt werden.

Damit wird auch sichergestellt, dass hohen Arbeitsbelastungen etwa während der prüfungsintensiven Zeiten auch Zeiten für den Abbau geleisteter Mehrstunden gegen­überstehen, diese Leistungen aber auch nachvollziehbar sind. Der Einsatz der Lehr­kräfte sowie Zulagen sind am Schulstandort zu regeln, das Controlling kann zentral bzw. über Bildungsdirektionen erfolgen.

Im Sinne einer Zusammenarbeit der LehrerInnen und SchülerInnen auf Augenhöhe ist die Verwendungsbezeichnung Professorin bzw. Professor in der alltäglichen Schul­praxis hinderlich. Darüber hinaus ist die Anrede sogar irreführend, da vorgesehen ist,


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