Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 159

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Österreich jegliche Gewährleistung oder Haftung für die gekauften Aktien ausgeschlos­sen wurde, die Republik also ein erhebliches Risiko übernommen hatte.

Bereits kurze Zeit nach der Übernahme der HGAA wurde im Laufe des Jahres 2010 bewusst und bekannt, dass sich das Finanzinstitut trotz der Maßnahmen im Bilanzjahr 2009 in einem dramatischen Zustand befindet und weitere Kapitalmaßnahmen sowie weitaus umfangreichere Restrukturierungsmaßnahmen als vermutet nötig sein werden. Schon zu dieser Zeit fand auch die Idee der "Bad Bank" Verbreitung.

Experten wie der Hypo-Aufsichtsratschef Klaus Liebscher, Vorstandsvorsitzender der FIMBAG, Aufsichtsratsvorsitzender der HGAA und ehem. Gouverneur der OeNB, präferierten schon die Lösung der "Bad Bank" über die des "Weiterwurstelns" unter der Finanzministerin Maria Fekter. Noch im September verlautete Liebscher, dass sich die im selben Jahr noch notwendig werdenden Kapitalspritzen mit einer zeitgerechten Abbaueinheit reduziert hätten. In gleicher Weise hatte sich auch der vorherige Aufsichtsratsvorsitzende der HGAA, Johannes Ditz, mehrfach geäußert und er soll dies (laut Medienberichten im Mai 2013) auch der zuständigen Ressortspitze im BMF per Brief eindringlich erläutert haben. Auch die Regierungsspitze spreche sich für die Lösung der "Bad Bank" aus, konnte Liebscher im November 2013 in Abstimmung mit Kanzler und Vizekanzler vermelden.

Wifo-Bankenexperte Hahn erklärte Ende 2013, es sei gar schon "’zu spät’ für die Bad-Bank-Lösung. Zu lange seien die Augen verschlossen worden. Man hätte sich ‚einiges an unnötigen Zuschüssen erspart’, hätte man früher gehandelt, also vor zwei, drei Jahren. ‚Das wäre für den Steuerzahler billiger gekommen’" (vgl. "Hahn: Bad Bank kommt ‚zu spät’" auf kurier.at vom 15. November 2013).

Seither wurde ein neuer Finanzminister aktiv und nach außen hin ist nicht viel passiert. Gutachten wurden unter Verschluss gehalten und nicht nur damit das Parlament daran gehindert, seiner Aufsichtsfunktion nachzukommen. Aus diesen Gründen ist es angebracht, die Vorgänge um die HGAA bzw. HBInt entsprechend aufzuklären.

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen weiters, gem. § 33 Abs 2 GOG-NR über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Gemäß § 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kollegin-nen und Kollegen

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Alpe Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vor­gängen rund um die Hypo Alpe Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 24 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 7, ÖVP 7, FPÖ 5, Grüne 3, TS 1, Neos 1 besteht“

 


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