Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 158

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Untersuchungsauftrag

Der Gegenstand der Untersuchung soll durch Anwendung aller in der VO-UA vor­gesehenen Instrumente sowie Auskünfte jeglicher Art sowie Einsicht in sämtliche Akten, Berichte und Protokolle - insbesondere des Bundeskanzleramts, des Bundes­minis­te­riums für Finanzen, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Finanzmarktbeteiligung AG, des Unter­suchungs­ausschusses zur Überprüfung des Verkaufs von Anteilen der HGAA durch die Kärntner Landesholding des Kärntner Landtags und der "Task Force Hypo Alpe Adria" - verfolgt werden.

Hierbei sollen sämtliche Sachverhalte auf politische Verantwortlichkeiten geprüft werden.

Begründung

Im Dezember 2009 erwarb die Republik Österreich alle Anteile der HBInt für einen symbolischen Euro von der BayernLB. Gleichzeitig zog die BayernLB in Form von Kündigung von Darlehen 1,2 Mrd. EUR von der HBInt ab und brachte diese so an den Rand des Konkurses. Die Schädigung der HGAA wurde dabei in Kauf genommen.

Zum Verkaufszeitpunkt hatte die BayernLB noch Forderungen in Höhe von 4 Mrd. EUR gegenüber der HGAA. Die Verhandlungen zwischen der BayernLB und der Republik Österreich (unter Ausschluss der Minderheitseigentümer Kärntner Landes- und Hypo­thekenbank Holding und Grazer Wechselseitige) endeten mit einem Verzicht der BayernLB auf Forderungen über 825 Mio. EUR. Die verbleibenden Verbindlichkeiten über 3,1 Mrd. EUR sind laut Kaufvertrag bis Ende 2013 weiter durch den neuen Eigentümer, die Republik Österreich (und somit den Steuerzahler), zu bedienen. Aus Sicht der BayernLB wurden so hochriskante Forderungen gegenüber der angeschla­genen HGAA in sichere Forderungen gegenüber der Republik Österreich umge­wandelt.

Es ist in einem Untersuchungsausschuss zu klären, ob die absichtliche Schädigung der HGAA durch die Konzernmutter (und somit der unmittelbar drohende Konkurs) zu verhindern gewesen wäre, wenn die zuständigen staatlichen Organe der Republik Österreich die betroffenen Mittel als eigenkapitalersetzend nach § 1 EKEG qualifiziert hätten. Es ist ferner der Frage nachzugehen, ob die Notverstaatlichung der HGAA und das daraus resultierende Milliardengrab für die Republik tatsächlich "alternativlos" (Finanzminister Pröll) gewesen waren, auf welcher Entscheidungsgrundlage und aufgrund welcher Risikoabschätzung der für die Republik Österreich finanziell belastende und für die BayernLB relativ günstige Weg der Notverstaatlichung gewählt wurde.

Vor dem Hintergrund des medial dargestellten Zeitdrucks inklusive drängender Stim­men aus dem In- und europäischen Ausland ist zu prüfen, inwieweit die Unmöglichkeit einer seriösen Prüfung (im Wege einer Due Diligence) während der Verkaufs­gespräche und damit verbundene entsprechende Verbesserungsklauseln im Interesse des Käufers in den Verträgen berücksichtigt wurden.

Es sind ferner die Gründe der konkreten Ausgestaltung des Inhalts des Kaufvertrags zu ermitteln. Es ist insbesondere zu beleuchten, warum die BayernLB Mitsprache­rechte behält, obwohl sie im Kaufvertrag alle Risiken abtritt und warum die eigen­kapitalersetzenden Darlehen der BayernLB nach dem Verkauf nicht in der HGAA verbleiben. Weiters ist zu klären, aus welchen Gründen zum Nachteil der Republik


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