Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 102

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Das ist eine unglaubliche Einsicht. Sogar der Dienstleistungssektor in der Kreativwirt­schaft hat sich heute einem globalen Wettbewerb und Preiskampf zu stellen. Die viel gepriesene Tüchtigkeit ist heute nur mehr Hygienefaktor. Es ist ja schön, wenn bei jeder Gelegenheit der Fleiß der Österreicherinnen und Österreicher gepriesen wird, aber das reicht nicht. Was wir brauchen, ist Unternehmergeist. Was wir brauchen, ist Innovation.

Unternehmergeist ist selbstverständlich nicht auf die Inhaber der Unternehmen be­schränkt. Der entwickelt sich auch bei vielen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, von de­nen früher oder später viele auch an den Unternehmen, für die sie jetzt arbeiten, be­teiligt sein wollen. Die Herausforderung für uns besteht also darin, bessere Möglich­keiten zur Mitarbeiterbeteiligung zu schaffen. Das ist möglich, aber sehr umständlich.

Der zweite Punkt, den ich genannt habe, ist Innovation. Innovation bedeutet nicht nur, eine Idee zu haben, sondern diese auch zur Marktreife zu bringen. Und zwar schnell, denn der Mitbewerb ist tatsächlich global. Ein sehr einfaches Werkzeug, die Geschwin­digkeit der Entwicklung zu erhöhen, ist Geld. Ich meine damit nicht Förderungen, son­dern privates Risikokapital.

Wir brauchen Rahmenbedingungen, die es für Private attraktiv machen, in junge, inno­vative Unternehmen zu investieren. Das Inkasso einer Mindestkörperschaftsteuer ist dabei wenig hilfreich. Die Ideen sind da. Das private Kapital ist da. Doch die beiden zusammenzuführen ist wenig attraktiv und reichlich kompliziert.

So eine Entwicklung wie WhatsApp wäre auch in Österreich möglich gewesen, und es ist ein Treppenwitz der Tagespolitik, dass der Kaufpreis dieses Unternehmens in der gleichen Höhe liegt wie die Verluste durch die Hypo. Wir investieren eindeutig in die falschen Dinge.

Was können wir also besser machen? – Einen Vorschlag habe ich mit. Eine Möglich­keit, Innovation und Unternehmertum zu begünstigen, ist die „Klein-AG“. Viele Bedürf­nisse von Unternehmen können von der GmbH nicht ausreichend bedient werden. Die­se Unternehmensform ist über hundert Jahre alt. Sie ist für Unternehmen mit regel­mäßigen Umsätzen und stabilen Eigentümerverhältnissen gut geeignet. Anforderun­gen, denen Start-ups am Beginn ihrer Tätigkeit aber gegenüberstehen, werden von der GmbH nicht ausreichend erfüllt. Die Finanzierung von Innovationen über den Cashflow ist zu langsam, Bankkredite sind schwieriger zu bekommen als jemals zuvor.

Für private Investoren hat die GmbH wesentliche Nachteile: Notariatsakte beim Erwerb und Verkauf von Beteiligungen, Beglaubigungen diverser Gesellschafterbeschlüsse, die Vollmachten dazu sind aufwändig und teuer. Bei der Aufnahme von Kapital herrscht kaum Flexibilität. Für Management und Mitarbeiterbeteiligungsprogramme feh­len die gesetzlichen Voraussetzungen. Die GmbH sichert zwar den direkten Einfluss und limitiert das Risiko, aber sie ist unflexibel im Vergleich zur AG, die im Gegenzug dazu aber hohe Kosten verursacht.

In einer „Klein-AG“ lassen sich die Vorteile beider Kapitalgesellschaften unter folgen­den Merkmalen verbinden: Wir gehen von einem Grundkapital von 20 000 € aus und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Aufsichtsrats- und Abschlussprüferpflicht bestehen nur dann, wenn bestimmte Schwellen bei Bilanzsumme, Umsatz oder Mitar­beiterzahl überschritten werden. Bedingtes und genehmigtes Kapital sowie der Erwerb eigener Aktien werden wie in der Aktiengesellschaft behandelt. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit der jederzeitigen Umstellung auf eine normale AG.

Und da das alles wirklich grundvernünftig klingt, bringe ich – zur gefälligen Unterstüt­zung – folgenden Antrag ein:

 


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