Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 101

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den Hebel ansetzen und eine Investitionsverpflichtung hineinschreiben können. Das hätte uns Mühe erspart und wir hätten gleich darüber nachdenken können, ob wir nicht die Investitionsverpflichtung zur Gänze streichen.

Im Fall der GmbH hingegen bleibt nur mehr Verwirrung zurück. Die Mindest-KöSt soll im Laufe der Zeit nach oben gestaffelt werden. Das heißt, ein Unternehmen macht jah­relang keine Gewinne und muss dann auch noch immer mehr Steuern dafür bezahlen. Sollte es nicht genau umgekehrt sein? Sollte nicht die bereits entrichtete Körperschaft­steuer refundiert werden, wenn die Profitabilität nur schwer zu erreichen ist?

Wir wollen gleich einen Schritt weitergehen und die Mindest-KöSt komplett abschaffen.

Deshalb bringe ich auch gleich, gemeinsam mit dem Team Stronach, folgenden Ent­schließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftsteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftsteuer mit 1.1.2015 vorsieht.“

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Lassen Sie die Unternehmen Gewinne machen, dann werden diese auch mehr Steu­ern zahlen! Die Senkung der KöSt vor einigen Jahren von 34 auf 25 Prozent hat ja genau bewiesen, dass sich ein maßvollerer Zugang in der Besteuerung bezahlt macht, weil dann das Steueraufkommen steigt.

Und streichen wir bitte nicht nur die Mindest-KöSt, sondern streichen wir auch den sinnlosen Zusatz „gründungsprivilegiert“. Dass dieser Zusatz auf den Geschäftspa­pieren nicht mehr angeführt wird, sondern nur mehr im Firmenbuch, ist ein Parade­beispiel für den sozialpartnerschaftlichen Kompromiss: Jede Seite will ihr Gesicht wah­ren, also wird der Zusatz dort versteckt und verräumt, wo er nicht sofort gesehen wird, dafür aber umso überflüssiger ist, nämlich im Firmenbuch. Dort, wo ohnehin jeder nachlesen kann, wie hoch das Stammkapital ist und wann die Firma gegründet worden ist. Das ist hanebüchen.

Herr Schieder – auch nicht mehr hier – spricht von einer Privilegierung. Es handelt sich hier um keine Privilegierung. Die Senkung des Mindeststammkapitals ist eine Anpas­sung an den europäischen Durchschnitt, keine Privilegierung.

Beim Gewinnfreibetrag und bei der „GmbH light“ haben wir also nach einem völlig un­nötigen, mehrmonatigen Schaukampf einen Zustand erreicht, der in etwa der Aus­gangslage entspricht. Die Nichtabsetzbarkeit von Arbeitsleistung ab einer gewissen Höhe wurde dafür nicht rückgängig gemacht. Aber das wird vermutlich spätestens der VfGH für die Regierung erledigen, wie auch bei der derzeitigen Konstruktion des Hand­werkerbonus, wie heute in den Zeitungen zu lesen ist, beziehungsweise des Handwer­kerInnenbonus.

Zusammengefasst: Die Regierung hat also im letzten halben Jahr für die Wirtschaft, insbesondere für die EPUs und KMUs nichts getan, außer die Dinge nicht ganz so schlimm zu machen, wie angedroht. Verloren haben wir dabei vor allem eines, nämlich Zeit.

Wir würden lieber darüber streiten, welche Ideen die besten sind, um anstehende He­rausforderungen zu lösen. Ich war letzte Woche bei einer Veranstaltung der Initiative Neue Wirtschaft. Da hat jemand Folgendes gesagt: Ich bin Grafiker. Ich arbeite digital. Und deswegen ist mein Mitbewerb global.

 


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