Begründung
Im Zuge der Entlassung von Sylvia Stantejsky, ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters, gab die Bundestheater-Holding eine forensische Untersuchungen in Auftrag. Die offenbarer vertiefte Gebarungsprüfung hat bis jetzt erschreckende Einblicke in die finanzielle Lage des österreichischen Nationaltheaters geliefert.
Abgesehen von den vermuteten finanziellen Malversationen (dolosen Handlungen), wie es die offenbar an sämtliche Kulturredaktionen des In- und Auslands ergangenen Teile des Zwischenberichts der forensischen Untersuchungen der Wirtschaftsprüfungskanzlei KPMG nahe legen, gab der Aufsichtsrat des Burgtheaters mittels Pressemitteilung vom 10. Februar 2014 bekannt, dass im Jahresabschluss 2012/2013 mit einem Bilanzverlust von voraussichtlich 8,3 Mio. Euro zu rechnen sei. Darüber hinaus stünden Steuernachzahlungen von bis zu 5 Mio. Euro im Raum.
Der zu erwartende Bilanzverlust steht dabei offensichtlich nicht zur Gänze in ursächlichem Zusammenhang mit den vermuteten – wohl von ordentlichen Gerichten zu prüfenden – Malversationen seitens der kaufmännischen Geschäftsführung.
Zumindest 5,6 Mio. Euro sind dabei offenbar auf die grundlegende veränderte Abschreibungsmethodik zurückzuführen, die von den für den Jahresabschluss 2011/2012 neu bestellten Abschlussprüfern von KPMG gefordert worden war (siehe Lagebericht 2011/2012 Seite.7 und Kulturbericht 2012 S.134). Für den Jahresabschluss 2012 wurde auf eine degressive Abschreibungsmethodik umgestellt. Im Lagebericht 2011/2012 heißt es hierzu:
Die Beibehaltung der geänderten Abschreibungsmethodik würde auch im Geschäftsjahr 2012/2013 zu einem negativen Ergebnis führen. Nur durch nicht geplante aber absehbare Mehreinnahmen, weitere Einsparungen auf der Aufwandseite und einen Gesellschafterzuschuss der Holding als Eigentümerin kann das äußerst ambitionierte Ziel erreicht werden, ein drohendes Defizit auszugleichen.
Bis dato ist nicht bekannt, ob seitens der Geschäftsführung der Holding oder seitens des BMUKK Schritte gesetzt wurden, um dieser verschärften Budgetsituation entgegen zu wirken.
Darüber hinaus wurden seitens des Aufsichtsrates des Burgtheaters folgende weitere Komponenten des zu erwartenden Bilanzverlusts bestätigt:
– Gestiegene Personal- und Betriebskosten 0,9 Mio. Euro
– Falsch kalkulierte Gastspielerträge und sonstige Einnahmen 0,7 Mio. Euro
Weiters sollen sich Wertberichtigungen aus „nicht nachvollziehbaren Buchungen“ von 1,1 Mio. Euro ergeben – ein gängiger Ausdruck von Wirtschaftsprüfern für Veruntreuungen.
Die Verantwortung für Planung und Budget des Burgtheaters liegt in erster Linie bei der Geschäftsführung, bestehend aus kaufmännischer und künstlerischer Geschäftsführung. Entgegen der Darstellung von Direktor Matthias Hartmann, gemäß der Geschäftsordnung des Burgtheaters seien die beiden Bereiche strikt voneinander getrennt, normiert ebendiese Geschäftsordnung in Übereinstimmung mit dem GmbH-Gesetz eine Gesamtgeschäftsführung (§ 2 GO für die Geschäftsführung des Burgtheaters) und somit die Verantwortung beider Geschäftsführer. Auch in den Bereichen, die in die ausschließliche Zuständigkeit eines Geschäftsführers fallen, gibt es weiterhin Überwachungspflichten für den Kernbereich der Unternehmensleitung. Dazu muss es ein geeignetes Berichts- und Informationswesen für einen Informationsfluss zwischen den Ressorts geben (geltendes GmbH Recht sowie § 3 Abs. 3 GO sowie Verpflichtung regelmäßiger Sitzungen der Geschäftsführung gem. § 5 GO).
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