Präsident Ing. Norbert Hofer: Der verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten DDr. Fuchs, Themessl und weiterer Abgeordneter zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungsdienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), 24 d.B.
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
„Das Abgabenänderungsgesetz 2014, 24 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes, wird wie folgt geändert:
„Die Artikel 24, 25 und 26 werden gestrichen.“
Begründung
Die sogenannte GesmbH light wurde erst vor wenigen Monaten eingeführt. Nunmehr sollen die damaligen Änderungen unabhängig von den Bedürfnissen der Wirtschaft, der Unternehmensgründer und vieler Arbeitsplätze rein aus Gründen von Steuereinnahmen großteils wieder zurückgenommen werden.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung der Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Planungs- und Kontrollmängel in der aktuellen Burgtheater-Causa (730/J)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 730/J.
Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:
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