Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 140

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Dringliche Anfrage:

1. Seit wann war dem BMUKK die schwierige finanzielle Lage des Burgtheaters hin­sichtlich Liquidität und drohendem Defizit bekannt?

2. Ergab sich ein Hinweis auf das drohende Defizit aus den periodischen Berichten, die an das BMUKK geliefert werden müssen?

3. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

4. Wann wurden dem BMUKK erste Anzeichen dafür bekannt, dass die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin des Burgtheaters Sylvia Stantejsky auf Stichtage hin zur Liquiditätssteuerung des Burgtheaters schwer nachvollziehbare Buchungen vor­nahm und dabei interne und externe Kontrollen umging?

5. Seit wann sind dem BMUKK Anzeichen dafür bekannt, dass Sylvia Stantejsky in treuhänderischer Verwaltung „Depots“ für KünstlerInnen führte?

6. Gemäß § 2 der „Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH“, unter Verweis auf die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes, führen die Geschäftsführer gemeinsam die Geschäfte der GmbH. Wie beurteilt das Ministerium die Verantwortung von Direktor Hartmann in den bekannt gewordenen Malversationen?

7. Wie stellt das BMUKK vor der Bestellung die kaufmännische Befähigung des eben­falls für die kaufmännische Geschäftsführung zuständigen künstlerischen Geschäfts­führers der Burgtheater-GmbH und des Geschäftsführers der Bundestheater-Holding GmbH sicher?

8. Wie ist es aus Sicht des BMUKK möglich, dass der künstlerische Geschäftsführer Matthias Hartmann nie bemerkt haben mag, dass die ehemalige kaufmännische Ge­schäftsführerin Sylvia Stantejsky nach einem „Loch-auf-Loch-zu“ System die Bücher geführt hat, um zu bestimmten Stichtagen Liquiditätsengpässe zu verschleiern, wie es im Zwischenbericht der forensischen Untersuchung heißt?

9. Welche Konsequenzen hat das Missmanagement der Geschäftsführung des Burg­theaters aus Sicht des BMUKK, insbesondere vor dem Hintergrund des Vier-Augen-Prinzips und des Dirimierungsrechtes für den vom BMUKK bestellten künstlerischen Geschäftsführer des Burgtheaters?

10. Wurden im Zusammenhang mit der Entlassung Sylvia Stantejskys Krisen- oder Kommunikationsmanager für die Kommunikation des Burgtheaters engagiert? Wenn ja, welche Kosten sind dadurch entstanden?

11. Wie beurteilt das BMUKK die Verantwortung des Holding-Geschäftsführers hin­sichtlich der offensichtlichen Mängel in den Personalentscheidungen sowie in Planung und Kontrolle?

12. Sind im Zusammenhang mit den offensichtlichen Mängeln in Planung und Kontrolle der Bundestheater-Holding Weisungen des BMUKK an Holding-Geschäftsführer Georg Springer ergangen? Wenn ja, welche?

13. Geht das BMUKK anhand der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass Direktor Springer von den finanziellen Schwierigkeiten des Burgtheaters schon vor Vorliegen des forensischen Berichts gewusst hat?

14. Hätte nach Ansicht des BMUKK Direktor Springer in seiner Funktion als Geschäfts­führer der Holding und Aufsichtsratsvorsitzender des Burgtheaters die finanziell prekä­re Lage des Burgtheaters kennen müssen?

15. Wie beurteilt das BMUKK die Wahrung der gesetzlich verankerten Aufgaben der Aufsichtsorgane von Holding und Burgtheater in Bezug auf Überwachungs- und Prüf­pflichten?

 


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