33. Wird das BMUKK Schritte setzen um zukünftig Einstellungen von Verwandten von leitenden Personen in Beteiligungen des Bundes von einer Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig zu machen? Wenn nein, warum nicht?
34. Wie viele Eigenregiearbeiten sind durch Matthias Hartmanns Vertrag als künstlerischer Geschäftsführer jährlich abgegolten?
35. Wie viele Eigenregiearbeiten waren bei Hartmanns Vorvorgänger Claus Peymann durch dessen Arbeitsvertrag als künstlerischer Geschäftsführer jährlich abgegolten?
36. Wie hoch sind die Kosten in Summe, welche dem Burgtheater (respektive der Bundestheater-Holding) jährlich durch Gehalt, Gagen, Tantiemen und sonstige Vergütungen zugunsten des künstlerischen Geschäftsführers Matthias Hartmann entstehen?
37. In welcher Relation stehen die Aufwendungen des Burgtheaters für Matthias Hartmann im Verhältnis zu früheren künstlerischen Geschäftsführern des Burgtheaters?
38. Welche Buchhaltungs- und Rechnungslegungssoftware wurde auf die Kritik von Ernst&Young an der Buchhaltung per Excel-Listen in der Effizienzanalyse des Burgtheaters 2010 durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegeben?
39. Welche Kosten hat die durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegebene Buchhaltungs- und Rechnungslegungssoftware verursacht?
40. Warum kam die durch die Bundestheater-Holding in Auftrag gegebene Buchhaltungs- und Rechnungslegungssoftware nicht zum Einsatz?
41. Gem. § 14 Abs. 1 haben die Abschlussprüfer alle 2 Jahre die Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Wie wird diese Überprüfung durchgeführt?
42. Kann aus Sicht des BMUKK eine wie in Pkt. 41 genannte Prüfung in der nötigen Tiefe erfolgen, wenn Honorare von lediglich etwas über 10.000 Euro hierfür bezahlt werden?
43. Welche Kontrollen der Geschäftsführung des Burgtheaters sind seit der Spielzeit 2009/2010 konkret durch die interne Revision der Bundestheater-Holding durchgeführt worden?
44. Was waren die Ergebnisse dieser Prüfungen?
45. Wie bewertet das BMUKK die Verteilung der kaufmännischen Verantwortung für den im GJ 2012/2013 erwarteten Bilanzverlust der Bundestheater GmbH zwischen Bundestheater-Holding GmbH und Burgtheater GmbH im Hinblick auf die unter § 2 Abs. 2 der „Erklärung über die Errichtung der Bundestheater-Holding GmbH“ definierten Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH im Vergleich zu den unter § 3 Abs. 3 der „Erklärung über die Errichtung der Burgtheater GmbH“ definierten Aufgaben der Bundestheater GmbH?
46. Welche Versäumnisse des Controllings und der Revision sieht das BMUKK in der Verantwortung der Bundestheater-Holding und welche beim Burgtheater selbst?
47. Welche Versäumnisse des Controllings und der Revision in der Bundestheater-Holding führten dazu, dass der zu erwartende Bilanzverlust der Burgtheater GmbH von 8.300.000 Euro im Geschäftsjahr 2012/2013 erst durch die derzeit laufende forensische Untersuchung der Burgtheater GmbH bemerkt wurden?
48. Laut §6 Abs.2 BThOG haben die Geschäftsführungen der Bundestheater „für die Einrichtung eines Planungs- und Berichterstattungssystems zu sorgen, dass die Erfüllung der Berichterstattungspflichten durch die Unternehmensleitung nach“ [...] „den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich der Einrichtung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling” gewährleistet.
In welcher Weise ist dies beim Burgtheater geschehen?
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