Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 188

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Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeter Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.11.38

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Bevor wir in die Debatte eingehen, möchte ich Ihnen von Bürgern und Bürgerinnen berichten, die jetzt noch vor dem Hohen Haus stehen – es sind einige, und teilweise sind sie sehr zornig. Sie sagen: Wenn wir schon mit unserem Steuergeld für dieses Hypo-Debakel auf­kommen müssen, dann möchten wir auch, dass das alles restlos in einem Unter­suchungsausschuss aufgeklärt wird. – Also geben Sie sich einen Ruck, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, das erwarten sehr viele Bürger und Bürgerinnen von Ihnen und von uns! (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)

Die Anfrage, die wir heute besprechen, ist eine sehr umfassende. Ich habe zu unter­schiedlichen Bereichen wie Schubhaft, Abschiebungen, Rückschiebungen, Rückstel­lungen, Dublin-Abkommen Fragen gestellt. Die zehn Minuten Redezeit, die ich habe, würden selbstverständlich – und leider – nicht ausreichen, um alle diese Bereiche zu diskutieren. Deshalb werde ich mich bewusst auf ein paar wenige Bereiche konzen­trieren.

Zum ersten Bereich: Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich habe unter anderem auch eine Reihe von Fragen gestellt zu Schubhaft und Abschiebungen von unbeglei­teten Kindern, die sich also ohne Vater und Mutter in Österreich befinden, die sich auf der Flucht befinden, die in Österreich um Asyl angesucht haben, und insgesamt zu Schubhaft und Abschiebung von Familien. Und Sie antworten unter anderem – Zitat:

„Familien bzw. unbegleitete minderjährige Asylsuchende werden nicht in Schubhaft angehalten.“

Das ist sehr kurios, zumal Sie mir exakt am 30. Mai 2012 auf eine andere parlamen­tarische Anfrage, bei der ich ähnliche Fragen gestellt habe, geantwortet haben – ich zitiere wieder aus Ihrer Anfragebeantwortung –:

„Im Jahre 2010 wurden 115 Familien (d.h. Erwachsene und zumindest eine minder­jährige Person als Teil des Familienverbandes) zum Zwecke der Außerlandesbringung angehalten.“ – Sprich: Schubhaft. „Im Jahre 2011 waren dies 299 Personen, davon 173 Kinder (bis 16 Jahre)“.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, ich möchte Sie fragen, warum Sie das Parlament bei unterschiedlichen parlamentarischen Anfragen falsch informieren. Warum miss­achten Sie das Anfragerecht von Abgeordneten, die ja Ihre Arbeit auch kontrollieren sollen, die die Arbeit der Bundesregierung kontrollieren sollen? Warum missachten Sie das parlamentarische Interpellationsrecht? Und ich hoffe, dass Sie mir da eine ganz konkrete Antwort geben werden.

Zweiter Punkt: Ich habe mehrere Fragen dazu gestellt, wie viele Personen in welchem Jahr aus Österreich abgeschoben und wie viele zurückgeschoben wurden. Da hat es eine konkrete Antwort gegeben, und über diesen Bereich möchte ich als Nächstes sprechen. Sie haben nämlich auf die Frage, wie viele Personen abgeschoben bezie­hungsweise zurückgeschoben wurden, angeführt, dass im Jahr 2013, ohne den Monat


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