Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 31

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dürfen nicht abgelöst werden. Wir haben das auch in einer Runde von Parlamentariern aller Fraktionen deponiert. Der Chefverhandler der Vereinigten Staaten war hier im Parlament, und wir haben das auch klar deponiert: kein Sinken der hohen Standards der Europäischen Union und Österreichs. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Die Knackpunkte aus österreichischer Sicht habe ich erwähnt. – Es gibt Bedenken im sanitären und phytosanitären Bereich: In den USA ist es üblich, dass Fleisch oder Milch von geklonten Tieren in den Handel kommt; wir in Europa lehnen das ab.

Gleiches gilt für die Gentechnik: Wir wollen nicht, dass es Vereinfachungen bei den Zulassungsverfahren von gentechnisch verändertem Saatgut gibt.

Hormonbehandlung: In den USA ist es gang und gäbe, dass Rinder und Schweine mit Hormonen gemästet werden; in Europa ist das verboten. Das lehnen nicht nur die Bauern ab, das lehnen auch die KonsumentInnen ab. Die wollen das nicht.

Geflügelfleisch: Geflügelfleisch wird in den USA nach der Schlachtung chlorbehandelt, um es zu entkeimen, bei uns ist das verboten. Bei uns wird das geschlachtete Geflügel mit Wasser gereinigt, und aufgrund der Haltungsbedingungen ist die Keimbelastung geringer.

Ich sage das deswegen, weil wir zum einen eine kleinstrukturierte Landwirtschaft haben, die einem derartigen Wettbewerb mit Hormonen und Gentechnik nicht standhalten könnte, aber andererseits wollen das nicht nur die Bauern nicht, sondern auch die KonsumentInnen lehnen das ab. Daher ist das ein zentraler Knackpunkt bei den Verhandlungen. Das hat Österreich deponiert und es wird sich auch dafür einsetzen. (Zwischenruf der Abg. Glawischnig-Piesczek.)

Und natürlich gibt es auch Bedenken beim Vorsorgeprinzip. Es ist erwähnt worden: Bei uns darf ein Produkt erst dann in den Handel kommen, wenn es sicher ist. – In den USA ist es nicht so: In den USA können Produkte in den Handel kommen, und wenn sich dann erst herausstellt, dass sie unsicher sind, dann gibt es Probleme. Das ist auch abzulehnen. (Abg. Kogler: Aber warum ist das überhaupt Verhandlungsgegenstand?) Das Vorsorgeprinzip dient den KonsumentInnen als Schutz. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Kritisch gesehen wird, dass es Schiedsverfahren gibt, die es den Investoren ermög­lichen, Staaten außerhalb der nationalen Gerichte zu verklagen. Es ist an sich üblich, dass es in Investitionsschutzabkommen derartige Möglichkeiten gibt, und der Vorwurf besteht, dass es sozusagen ein Primat der Konzerne gibt, dass die Politik hier nicht handeln kann und dass der Spielraum der Politik eingeengt wird. Daher ist für uns klar, dass derartige Investitionsschutzklauseln, die negativ wären, abzulehnen sind. Das Europaparlament, die Vertreter der Österreichischen Volkspartei im Europaparlament haben das klar gesagt. Letztendlich stimmt ja das Europaparlament zu oder nicht, und die haben klar gesagt: Wenn da europäisches Recht ausgehebelt wird, dann wird das Europaparlament nicht zustimmen. Ich unterstütze das und wir unterstützen das. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS. – Abg. Kogler: Super!)

Aber die Europäische Kommission hat auch auf die Kritik reagiert. Handelskommissar De Gucht hat angesichts der Bedenken der NGOs und auch aus der Zivilgesellschaft gesagt: Stopp der Verhandlungen, und es soll öffentliche Konsultationen geben. Drei Monate lang haben alle Beteiligten die Möglichkeit, in einem transparenten Prozess ihre Bedenken zu deponieren. (Abg. Pirklhuber: Weil EU-Wahlen sind!) – Ich halte das für notwendig, um hier öffentlich hineinzukommen.

Es gibt aber nicht nur Bedenken, man muss auch die positiven Aspekte sehen: Es entsteht ein gemeinsamer Wirtschaftsraum von rund 800 Millionen Menschen. 2 Milliar-


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