Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

üblichen festgelegten Ausbildungsweg und die daraus folgende gesonderte Berufs­bezeichnung sowie ein eigenes Register belegt.

In Österreich ausgebildete FachzahnärztInnen für Kieferorthopädie werden trotz EU-konformer Ausbildung in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, da diese mangels anerkannter Spezialisierung nicht migrationsfähig sind. Zudem wird es den PatientIn­nen durch die in Österreich nicht zulässige Ausbildungsbezeichnung (siehe unten) erschwert, nach internationalen Kriterien ausgebildete SpezialistInnen für Kieferortho­pädie zu erkennen.

Derzeit sind Österreich und Spanien die einzigen Länder der EU, in denen es keine staatlich anerkannte und registrierte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gibt.

Nach derzeit geltender Rechtslage in Österreich sieht das zahnärztliche Berufs- und Ausbildungsrecht keine Regelung betreffend Ausbildung und Berufsausübung von FachzahnärztInnen vor. Kieferorthopädische Tätigkeiten sind in Österreich vom Berufs­bild des Zahnarztes erfasst.

Jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung absolviert hat, kann derzeit in Österreich

„Kieferorthopädie“ auf sein Praxisschild schreiben. Nach internationalen Kriterien ausgebildete KieferorthopädInnen mit dreijähriger universitärer Vollzeitausbildung im Ausmaß von rund 4.000 Stunden und einer Prüfung dürfen hingegen (siehe oben) den Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ nicht führen.

Für PatientInnen in Österreich ist es deshalb schwierig herauszufinden, ob es sich um eine ZahnärztIn mit kieferorthopädischem Basiswissen oder eine bestens ausgebildete SpezialistIn mit umfassendem Wissen handelt, das für die Diagnose und Behandlung komplexer Fehlstellungen notwendig ist.

Eine klare gesetzliche und den internationalen Gepflogenheiten entsprechende Rege­lung würde Klarheit für die PatientInnen und Migrationsfähigkeit für die FachzahnärztIn­nen für Kieferorthopädie schaffen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Geset­zes­entwurf zuzuleiten, welcher die Einführung eines Fachzahnarztes für Kiefer­ortho­pädie und entsprechende Übergangsbestimmungen für bereits tätige SpezialistIn­nen enthält.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite