üblichen festgelegten Ausbildungsweg und die daraus folgende gesonderte Berufsbezeichnung sowie ein eigenes Register belegt.
In Österreich ausgebildete FachzahnärztInnen für Kieferorthopädie werden trotz EU-konformer Ausbildung in ihrem beruflichen Fortkommen behindert, da diese mangels anerkannter Spezialisierung nicht migrationsfähig sind. Zudem wird es den PatientInnen durch die in Österreich nicht zulässige Ausbildungsbezeichnung (siehe unten) erschwert, nach internationalen Kriterien ausgebildete SpezialistInnen für Kieferorthopädie zu erkennen.
Derzeit sind Österreich und Spanien die einzigen Länder der EU, in denen es keine staatlich anerkannte und registrierte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gibt.
Nach derzeit geltender Rechtslage in Österreich sieht das zahnärztliche Berufs- und Ausbildungsrecht keine Regelung betreffend Ausbildung und Berufsausübung von FachzahnärztInnen vor. Kieferorthopädische Tätigkeiten sind in Österreich vom Berufsbild des Zahnarztes erfasst.
Jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung absolviert hat, kann derzeit in Österreich
„Kieferorthopädie“ auf sein Praxisschild schreiben. Nach internationalen Kriterien ausgebildete KieferorthopädInnen mit dreijähriger universitärer Vollzeitausbildung im Ausmaß von rund 4.000 Stunden und einer Prüfung dürfen hingegen (siehe oben) den Titel „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ nicht führen.
Für PatientInnen in Österreich ist es deshalb schwierig herauszufinden, ob es sich um eine ZahnärztIn mit kieferorthopädischem Basiswissen oder eine bestens ausgebildete SpezialistIn mit umfassendem Wissen handelt, das für die Diagnose und Behandlung komplexer Fehlstellungen notwendig ist.
Eine klare gesetzliche und den internationalen Gepflogenheiten entsprechende Regelung würde Klarheit für die PatientInnen und Migrationsfähigkeit für die FachzahnärztInnen für Kieferorthopädie schaffen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, welcher die Einführung eines Fachzahnarztes für Kieferorthopädie und entsprechende Übergangsbestimmungen für bereits tätige SpezialistInnen enthält.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde betreffend Schließen der großen Versorgungslücken im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (82 d.B.)
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